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Angebot des Monats

Geben Sie Ihr Gebot als Kommentar ab (mind. 50% des Ladenpreises). Sie können Ihr Gebot bis zum Ablauf der Frist jederzeit erhöhen, nicht aber senken. Ihr Gebot ist für die anderen Bieter sichtbar.

Das Angebot des Monats läuft parallel auf der Website des Le Journal du Jura unter journaldujura.ch/offre. Unter allen Mitbietenden, die auf dem Bieler Tagblatt und Le Journal du Jura Gebote abgegeben haben, werden die Höchstbietenden ermittelt.

Falls Sie nach Ablauf der Frist der Höchstbietende sind, erhalten Sie den Zuschlag und sind somit stolzer Besitzer des Produktes.

Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.

Der Verlag Bieler Tagblatt nimmt nach Ablauf der Frist mit dem Höchstbietenden persönlich Kontakt auf um das weitere Vorgehen zu besprechen.

 

Jetzt mitbieten!

Ballonfahrt 3-Seen Panorama Deluxe Duo

Geben Sie bis am 30. August um 17 Uhr Ihr Gebot ab. (mind. 50% des Kaufpreises).

Ab Fr. 800.– statt Fr. 1600.–-

vom Fass Genuss-Gutscheine

Geben Sie bis am 13. Dezember um 17 Uhr Ihr Gebot ab. (mind. 50% des Kaufpreises).

Ab Fr. 75.– statt Fr. 150.–-

Big Green Egg

Geben Sie bis am 10. August um 17 Uhr Ihr Gebot ab. (mind. 50% des Kaufpreises).

Ab Fr. 883.– statt Fr. 1765.-

Teilnahmeregeln Bieter

Teilnahmeregeln Bieter

  1. Für die Anfangs- und Schlusszeit gilt der Hinweis Auktionswebsite. Angebote können nur innerhalb dieser Frist abgegeben werden. Der Verlag behält sich vor, nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Ankündigung die Auktion auszubauen, zu beenden oder zu verändern, sollten unerwartete technische Probleme dies erfordern, damit die Funktionsweise aufrechterhalten werden kann.
  2. Gebote können zwischen dem Starttag und dem Abschlusstag 24 Stunden am Tag über die Auktionswebsite abgegeben werden.
  3. Jeder Artikel und jede Dienstleistung besitzt einen Mindestpreis. Dieser beträgt in der Regel 50 % des Ladenpreises, außer bei Artikeln wie Autos oder Immobilien, wo dieser Mindestpreis höher sein kann.
  4. Überlegen Sie sich die Höhe Ihres Gebot vor der Abgabe genau, denn Sie gehen mit der Eingabe einen Vertrag ein und sind rechtlich daran gebunden, diesen Betrag inklusive MwSt. zu bezahlen, wenn Sie den Zuschlag erhalten. Sind Sie der Höchstbietende am Schluss der Auktion, erhalten Sie den Zuschlag. Wenn Sie ein neues Höchstgebot abgeben, ersetzt dieses alle vorherigen Gebote, die Sie für diesen Artikel abgegeben haben.
    Wenn Ihr Höchstgebot genau gleich hoch ist wie dasjenige eines Bieters, der vor Ihnen ein Gebot abgegeben hat, wird dieser Bieter als Höchstbietender geführt und erhält den Zuschlag, sofern er nicht mehr überboten wird.
  5. Im Streitfall zwischen Bietern untereinander oder zwischen Bietern und dem Verlag in Bezug auf die Gültigkeit eines Gebotes hat der Veranstalter das Recht, zu entscheiden, welchem Bieter der Artikel zugeschlagen wird. Alle Entscheidungen des Verlages sind endgültig und verbindlich.
  6. Der Verlag ist nicht für Gebote verantwortlich, die verloren gehen, fehlgeleitet werden, unvollständig oder unleserlich sind oder die durch Fehler in der Computerübertragung nicht vollständig eingehen. Auch kann der Verlag nicht zur Verantwortung gezogen werden für Einschränkungen, die den Bietern durch irgendeine technische Fehlfunktion des Netzes, der Server oder der Software entstehen.

Zahlungskonditionen
Am Schluss jeder Auktion (Angebot der Woche/Angebot des Monats) kontaktiert der Verlag den Höchstbietenden per E-Mail und/oder Telefon innerhalb von 2 Arbeitstagen, informiert ihn über den Zuschlag und bittet ihn, den Artikel beim Verlag zu bezahlen.

Zahlungsmöglichkeiten:

  • gegen Rechnung
  • bar oder mit Kreditkarte
    bei der W. Gassmann AG, Längfeldweg 135, 2504 Biel/Bienne
  • per E-Banking
    IBAN: CH84 0900 0000 2500 0071 1, Konto: 25-71-1, W. Gassmann AG, Druck und Verlag, Biel/Bienne

Als Höchstbietender sind Sie zur vollständigen Zahlung innerhalb dreier Tage nach Benachrichtigung durch den Verlag verpflichtet. Wenn ein Höchstbietender nicht kontaktiert werden kann oder wenn die Zahlung innerhalb dreier Tage nicht eingetroffen ist, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Höchstbietenden zu disqualifizieren (Rücktritt vom Vertrag und Geltendmachung des daraus entstehenden Schadens) und dem Bieter mit dem nächsthöchsten Gebot den Zuschlag zu erteilen. Als neuer Höchstbietender sind Sie zur vollständigen Zahlung innerhalb zweier Tage nach Benachrichtigung durch den Veranstalter verpflichtet. Der Gesamtkaufpreis für einen Artikel wird durch das Höchstgebot zum Zeitpunkt des Abschlusses der Online-Auktion für jeden Höchstbietenden bestimmt.

Es liegt in der Verantwortung des Produkte-Anbieters und Käufer, sich um allfällige Lizenzen, Anmeldungen oder andere Gebühren in Zusammenhang mit dem Artikel zu kümmern.

Sobald der Betrag für einen Artikel bezahlt wurde, erhält der Käufer ein Artikelzertifikat, mit dem er den Artikel bei der teilnehmenden Firma/dem teilnehmen Geschäft auslösen kann. Spezielle Abmachungen bezüglich Lieferung oder Selbstabholung (üblich) müssen zwischen Käufer und Anbieter getroffen werden. Die Lieferung eines Artikels kann zusätzliche Kostenfolgen haben, die über den Gesamtverkaufspreis hinausgehen.

Wenn der Käufer seiner vertraglichen Zahlungspflicht innerhalb der vertraglich festgelegten Dauer nicht nachkommt, werden zusätzlich zum fälligen Gesamtverkaufspreis Umtriebsentschädigungen von 20 % des Höchstgebotes erhoben und sämtliche Kosten, die mit der Durchsetzung der Zahlungspflicht verbunden sind, an den Käufer weitergegeben. Der Verlag und der Anbieter können den Verkauf annullieren, den Artikel wieder anbieten oder direkt weiterverkaufen und dabei den Käufer für alle dabei entstehenden Kosten zur Verantwortung ziehen.

Schlussbestimmungen
Der Bieter willigt ein, dass der Verlag seine Daten, insbesondere den Namen, seine Anschrift, seine E-Mail-Adresse und auch seine Lieferanschrift, dem jeweiligen Produkte-Anbieter zum Zwecke der Abwicklung übermittelt. Die Übermittlung der Informationen an den Teilnehmer erfolgt für den Bieter des Höchstgebots oder gegebenenfalls für den Bieter der nächstfolgenden Gebote.

Die vorliegenden Teilnahmebedingungen regeln die vertraglichen Verhältnisse zwischen Bieter und Verlag und die Nutzungsbedingungen des Online-Marktplatzes.

Vorliegende Bestimmungen unterliegen unter Ausschluss der Kollisionsnormen dem Schweizer Recht.

Biel, Juli 2018

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Gassmann Media AG
Kontaktperson: Lia Zumbühl, Projektleitung
Tel. 032 344 82 48
verlagsmarketing@gassmann.ch