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Nachtleben

Cargo Club und State Club dürfen nicht mehr bis um 5 Uhr feiern

Versuchsweise durften in Biel der State Club und der Cargo Club Party bis um 5 Uhr morgens machen. Nach der Auswertung der Testphase haben die Behörden entschieden: Die Clubs erhalten keine Überzeitenbewilligung mehr. Es bestehe kein ausreichender Bedarf. Anders dürfte es bei der Tissot-Arena aussehen.

Party im Cargo Club. archivbild: adee

Umfrage

Überzeitenbewilligung nur an der Zentralstrasse: Was haltet ihr von dieser Entscheidung?



Die Zentralstrasse ist die offizielle Ausgehmeile von Biel. Dort ansässige Betriebe dürfen bis 5 Uhr morgens offen haben – in anderen Gebieten darf mit Bewilligung „nur“ bis 3.30 Uhr gefeiert werden. Zu Beginn des Jahres haben das Regierungsstatthalteramt des Verwaltungskreises Biel und die Direktion Soziales und Sicherheit der Stadt Biel auch Clubs ausserhalb des Perimeters Zentralstrasse erlaubt, länger offen zu haben. Versuchsweise. Davon haben konkret der Cargo Club und der State Club Gebrauch gemacht.

Wie das Regierungsstatthalteramt mitteilt, ist man nach Auswertung des im Juni abgeschlossenen Versuchs zum Schluss gekommen: Gastgewerbebetriebe mit genereller Überzeitbewilligung bis 5 Uhr sollen nach wie vor grundsätzlich nur an der Zentralstrasse, zwischen Zentralplatz und Güterstrasse, angesiedelt werden. Konkret bedeutet dies: Der Cargo Club und der State Club dürfen nicht mehr länger geöffnet haben.

Der Versuch habe folgendes zu Tage geführt:

- dass eine leichte Zunahme der Interventionen der Polizei festzustellen war;
- dass nach wie vor negative Rückmeldungen wegen Lärm festzustellen waren;
- dass keine signifikanten Hinweise auf eine Zunahme der negativen Auswirkungen in der Nacht vorliegen, wenn die Betriebe bis 05.00 geöffnet bleiben.

Weitere bei der Beurteilung der Versuchsergebnisse ins Gewicht fallende Punkte waren:

- die bisherige Praxis hat sich bewährt;
- die Nachfrage an einer Teilnahme am Versuch hat sich schlussendlich als sehr beschränkt erwiesen.

Ausnahmen ausserhalb von Wohngebieten

Damit ist das Projekt Überzeitenbewilligung aber nicht generell vom Tisch. Die Behörden schreiben: „Sollten sich künftige Entwicklungsschwerpunkte ausserhalb von Wohngebieten dergestalt verändern, dass nachgewiesenermassen eine relevante Zunahme der Nachfrage nach generellen Überzeitbewilligungen bis 05.00 Uhr besteht, wird die heutige Praxis erneut einer umfassenden Überprüfung unterzogen werden.“

Wenn sich also ausserhalb einer Wohnzone ein Partytempel ansiedelt, hat dieser Chancen auf eine Bewilligung bis 5 Uhr morgens. Der Cargo Club selbst liegt zwar ausserhalb des Zentrums, gemäss Regierungsstatthalter Philippe Chételat befindet sich dieser aber per Definition in einem Wohngebiet. Keine Wohnzone hingegen ist das Bözingenfeld. Wenn also zum Beispiel in der Tissot Arena ein Club eröffnet würde, hätte dieser Chancen auf eine Überzeitenbewilligung. pam
 

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