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Kneubühl

Amokläufer appelliert

Biel: Rentner Peter Hans Kneubühl lässt seinen Amoklauf vom Obergericht beurteilen. Im November ist es so weit.

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(skk) In Aussicht gestellt hatte er es gleich nach dem Prozess im Januar, jetzt macht er ernst. Peter Hans Kneubühl will sich nach wie vor nicht damit abfinden, dass er während des Amoklaufs rund um sein Haus in Biel schuldunfähig gewesen sein soll. Er hat deshalb das erstinstanzliche Urteil weitergezogen, das just dies festgestellt hat.

Am 19. und 20. November wird sich das Obergericht nun mit den Ereignissen von Mitte September 2010 auseinandersetzen. Tagelang lieferte sich Kneubühl damals ein Katz-und-Maus-Spiel mit der Polizei, die ihn zu einem Termin beim Psychiater abholen und so den Weg zur Zwangsversteigerung der Liegenschaft frei machen sollte. Grund dafür war ein Erbschaftsstreit.

In dessen Verlauf habe sich Kneubühl immer mehr in einen Wahn gesteigert, begründete das Regionalgericht Anfang Jahr sein Urteil. Das lasse sich aus einem psychiatrischen Gutachten genauso herauslesen wie aus den vielen Briefen, Tagebüchern und der Kampfschrift, mit der er dem psychiatrischen Befund entgegengetreten sei.

Das Gericht wies den Rentner in eine geschlossene psychiatrische Anstalt ein. Zu gross schien die Gefahr, die von ihm ausgeht: Beim Amoklauf hatte Kneubühl auf die Polizisten geschossen und einen von ihnen am Kopf lebensgefährlich verletzt.
 

Kommentare

Demokrat

Mit Fingerspitzengefühl und Fachkompetenz einiger Amtspersonen wäre es nie zu diesem Theater gekommen! Wie im Bootsdrama wurde auch hier geschlammt! Vieles wurde ungeklärt unter den Tisch gewischt.


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