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Biel

Auftrag mit einem Mahnfinger erledigt

Das Personalreglement der Stadt soll so angepasst werden, dass alle angestellten Eltern von der Unterhaltszulage profitieren. Der Gemeinderat warnt aber davor, dies rückwirkend ab Januar 2017 zu tun: Das würde Kosten in der Höhe von einer halben Million Franken verursachen.

Das Wappen von Biel, bt/a

Sie waren ein Streitpunkt, in dem der Personalverband der Stadt Biel mit rechtlichen Schritten drohte: die Unterhaltszulagen. Das neue Personalreglement sah ab Januar 2017 vor, diese zusätzliche Unterstützung von monatlich 50 Franken an die bei der Stadt angestellten Eltern auszuzahlen. Der Personalverband kritisierte aber, dass nur jene Familien die Unterhaltszulage erhalten, die nicht bei einem anderen Arbeitgeber die Familienzulage beziehen. Der Verband bezeichnete das ebenso als nicht rechtens wie FDP-Präsident und Stadtrat Peter Bohnenblust, der den Streit zwischen Stadt und Personalvertretung schliesslich in die Politik trug. Zwar stellte sich der Gemeinderat auf den Standpunkt, das Personalreglement korrekt anzuwenden und wurde dabei auch von einem Kurzgutachten gestützt, zu rechtlichen Schritten ist es bis heute in dieser Sache aber nicht gekommen. Denn der Stadtrat hat korrigierend eingegriffen und eine entsprechende Motion überwiesen, die eine Unterhaltszulage für alle bei der Stadt beschäftigten Eltern fordert (das BT berichtete). An seiner ersten Sitzung im neuen Jahr berät das Stadtparlament deshalb eine neuerliche Revision des Personalreglements.

Der Auftrag des Stadtrats an den Gemeinderat war klar: Die Unterhaltszulage soll an alle Eltern ausgezahlt werden, und zwar rückwirkend ab dem 1. Januar 2017. Die Stadtregierung hat die Rückwirkung zähneknirschend entgegengenommen, sprach er sich doch nicht nur deshalb gegen eine solche aus, weil er das Reglement in den vergangenen zwei Jahren als korrekt angewendet betrachtet. Stadtpräsident Erich Fehr (SP) hatte im Rat auch eindringlich vor hohen Kosten gewarnt. Eine rückwirkende Auszahlung der Zulage bringe einen grossen administrativen Aufwand mit sich. An dieser Warnung hält der Gemeinderat nun auch in seinem Entwurf zur neuerlichen Revision des Personalreglements fest, die ab dem 1. März 2019 in Kraft treten soll: Er unterbreitet dem Parlament zwei Umsetzungsvorschläge. Einen mit der geforderten rückwirkenden Auszahlung ab dem 1. Januar 2017. Und einen mit einer «moderaten Rückwirkung» per 1. Januar 2019. Die Stadtregierung warnt vor einmaligen Kosten von knapp einer halben Million Franken, sollte sich der Stadtrat für die erste, von ihm bestellte Variante entscheiden. Kosten, die im Budget 2019 der Stadt nicht vorgesehen sind.

Der Gemeinderat beruft sich bei seinen Berechnungen auf eine Ende 2017 durchgeführte Erhebung. Diese habe ergeben, dass die Unterhaltszulage für rund 500 Kinder ausbezahlt wird, weitere rund 400 Kinder müssten mit der neuen Regelung mitgerechnet werden. Bei einer Rückwirkung ab 1. Januar 2017 ergäbe das eine einmalige Summe von rund 480 000 Franken, welche die Stadt ausbezahlen müsste. Jährlich würde die neue Regelung dann einen Mehraufwand von 240 000 Franken bedeuten, ein Betrag, der im Budget 2019 abgebildet ist.

Die Stadtregierung hat also den stadträtlichen Auftrag erledigt, dabei aber den Mahnfinger erhoben: Sie unterstützt das Vorhaben, allen Eltern eine Unterhaltszulage auszubezahlen, erachtet es aber als sinnvoller, dies mit der von ihr selber in Spiel gebrachten «moderaten Rückwirkung» zu tun. Dass der Gemeinderat dem Stadtparlament die zweite Variante unterbreitet, erscheint nicht ganz abwegig. Waren sich die Parlamentarier bei der Forderung nach einer Zulage für alle Eltern noch einig – Mitglieder aller Fraktionen hatten die entsprechende Motion unterzeichnet –, ging bei der Frage nach der Rückwirkung ein Graben auf. Da die Mehrheitsverhältnisse im Bieler Stadtrat derzeit unsicher sind, kann das Vorgehen des Gemeinderats, zwei Varianten zu präsentieren, auch als Absicht verstanden werden, mögliche Rückweisungen zu umgehen.

Ganz unabhängig davon, für welche Variante sich der Stadtrat im Januar entscheiden wird, der Gemeinderat macht darauf aufmerksam, dass die Kostenneutralität bei der Revision des Personalreglements danach nicht mehr gegeben sein wird. Unter der Bedingung einer solchen hatte der damals noch bürgerliche Stadtrat der Totalrevision überhaupt erst zugestimmt. Lino Schaeren

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