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A5-Westast

Bald nimmt der Kanton Stellung zu 650 Einsprachen

Demnächst geht es im Fahrplan des Westastes in Biel einen Schritt vorwärts: Der Bund übergibt dem Tiefbauamt des Kantons Bern die Einsprachen gegen die Autobahnumfahrung. Der Kanton muss dann zu den eingegangenen Einsprachen Stellung beziehen.

Blick auf die Region Gurnigelstrasse, wo der Anschluss Bienne-Centre als der Teil des Westasts entsteht. Bild: zvg
  • Dossier

Deborah Balmer

Während der Ostast kurz vor der Inbetriebnahme steht, ist die Bieler Westumfahrung erst in der Projektphase – derzeit läuft das Planungsgenehmigungsverfahren. Bis das geplante Autobahnteilstück gebaut ist, wird also noch viel Verkehr durch die Stadt Biel rollen.

Nun geht es mit dem Genehmigungsverfahren einen Schritt weiter. Die 650 Einsprachen, die während 30 Tagen vom 18. April bis 23. Mai beim Bundesamt für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) gegen den Westast eingingen, wurden in den letzten Monaten sortiert und bearbeitet.

Wie das BT weiss, hat gestern in dieser Angelegenheit ein Vorgespräch zwischen dem Uvek und den zuständigen Personen aus dem Tiefbauamt des Kantons stattgefunden. Es handelte sich dabei um eine Vorbereitung auf die eigentliche Übergabe der hohen Zahl an Einsprachen, zu denen der Kanton Bern fundiert Stellung nehmen muss.

Als Gesuchsteller für das Nationalstrassenprojekt muss er diese Aufgabe erfüllen. Erst wenn sich der Kanton geäussert hat, werden auch all jene Bundesämter Stellung beziehen, die direkt angesprochen sind. Beispielsweise das Bundesamt für Umwelt (Bafu), das Fragen zu Lärm, Grundwasser und Naturschutz beantworten wird.

 

Zeitlicher Horizont ist unklar
Vonseiten des Uvek heisst es, der zeitliche Horizont in diesem Verfahrensschritt könne derzeit nicht abgeschätzt werden. Sicher ist, dass es sich beim 2,2-Milliarden-Franken-Projekt um ein aussergewöhnlich grosses Bauvorhaben mit überdurchschnittlich vielen Einsprachen handelt.

Gabriela Neuhaus von der Interessensgemeinschaft «Häb Sorg zur Stadt», die sich gegen die Autobahn in der geplanten Form wehrt, sagt denn auch: «Üblicherweise steht einer Behörde ein Monat zu, um zu Einsprachen Stellung zu nehmen. Uns gegenüber wurde in diesem Fall eine Frist von 6 bis 12 Monaten genannt.» Nötigenfalls kann der Kanton laut Neuhaus eine Fristerstreckung verlangen.

Am Ende werden die Stellungnahmen des Kantons und der Bundesbehörden den Einsprechern zur Kenntnisnahme zugestellt. Laut Uvek erhalten dann die Einsprecher nochmals die Möglichkeit, sich zu äussern. Danach entscheidet das Uvek, ob zusätzlich noch Verhandlungen durchgeführt werden oder nicht.

In einem Brief, den Bundespräsidentin Doris Leuthard persönlich an die Vertreter von «Häb Sorg zur Stadt» geschrieben hat, schreibt die Schweizer Verkehrsministerin: «Allfällige Projektänderungen oder -anpassungen sind durch die Verfahrensbeteiligten oder den Gesuchsteller im Verfahren zu beantragen.» Erst nach Abwägung sämtlicher Eingaben erlasse das Uvek den Entscheid über das Genehmigungsgesuch des Kantons (siehe Infobox).

 

«Fast hat es geklappt»
Folgendes hat es mit dem bundesrätlichen Brief auf sich: Gerne hätten sich Westastgegner aus der Region mit der Verkehrsministerin des Landes über den Westast unterhalten und ihr vor Ort gezeigt, welche «massiven Eingriffe die geplante Autobahn zur Folge hätte».

Ende Mai hat Doris Leuthard eine Einladung mit dem Betreff «Kaffee und Kuchen» aus Biel erhalten. «Fast hat es geklappt», sagt Gabriela Neuhaus. Leider habe die Bundespräsidentin aber im letzten Moment einen Rückzieher gemacht.

 

Können Mieter einsprechen?
Nicht wenige in der Region sehen den geplanten Westast skeptisch. Einige der Einsprecher erhalten laut Neuhaus bereits in absehbarer Zeit negative Post: Es handelt sich dabei um jene, die aus Sicht der Behörden gar nicht einspracheberechtigt sind. Wer mehr als einen Kilometer von der geplanten Baustelle entfernt wohnt, soll keine Legitimation haben. Nicht ganz klar sei auch, ob Mieter einspracheberechtigt seien oder nicht.

Für Gabriela Neuhaus und andere Westast-Gegner ist es stossend, dass bei einem derartigen Projekt, das die ganze Stadt und Tausende Bewohner betrifft, nur die Grundeigentümer in nächster Nähe zur Einsprache berechtigt sein sollen: «Aber so will es das Gesetz», sagt Neuhaus.

Sicher ist: Die 650 Einsprachen stehen unter anderem für Organisationen, Quartierleiste und Gemeinden, die sich gegen den Westast, wie er geplant ist, wehren. Es stehen also weit mehr als 650 Gegner dahinter. Allerdings ist auch nicht jede Einspracher grundsätzlich gegen den Westast. In vielen Fällen geht es auch einfach darum, sich zu einem bestimmten Aspekt zu äussern.

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Fahrplan Westast

  • Der Bau der Westumfahrung Biel erfordert eine rechtskräftige Genehmigung gemäss Nationalstrassengesetz. Diese erteilt das Uvek im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens. Zu Beginn des Verfahrens lag das Projekt vom 18. April bis zum 23. Mai in den Standortgemeinden öffentlich auf.
  • Das Genehmigungsverfahren wird voraussichtlich mehrere Jahre dauern. Je nach Verlauf kann mit dem Bau der Westumfahrung ab 2020 gestartet werden. Die Inbetriebnahme der einzelnen Abschnitte findet laut Kanton gestaffelt bis voraussichtlich 2035 statt. bal

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