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Biel

Brandverursacher muss in die Psychiatrie

Er löste 2019 einen Brand in der Bieler Altstadt aus, 
bei dem ein Bewohner des betroffenen Hauses umkam. Bestraft wird er nicht. Das Regionalgericht hat den Mann für schuldunfähig befunden.

Das Feuer war am Montag, 25. November um 17 Uhr in einem Gebäude an der Bieler Obergasse ausgebrochen. Bild: bt/a

«Ich will nicht in einer geschlossenen Einrichtung behandelt werden, denn dort gibt es schwerkranke Menschen, die schlimme Dinge angestellt haben», erklärte der Angeklagte am Dienstag bei seiner Anhörung vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland (das BT berichtete). Der 39-Jährige musste sich für den Brand eines Wohnhauses in der Bieler Altstadt verantworten, bei dem Ende November 2019 ein Mann zu Tode gekommen war.


Gestern verkündete die Präsidentin des dreiköpfigen Richtergremiums das Urteil: Der Beklagte muss sich einer stationären medizinischen Behandlung in einer geschlossenen Einrichtung unterziehen. «Sie leiden an einer schwerwiegenden psychiatrischen Erkrankung, die zu weitreichenden Folgen geführt hat: Ein Mensch ist gestorben», sagte die Vorsitzende.
Allerdings wurde der Brandverursacher vom Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung und Tötung freigesprochen. Das Gericht erkannte auf Schuldunfähigkeit: «Der Beklagte war zur Zeit der Tat nicht fähig, das Unrecht seines Handelns einzusehen.»


Untersuchungshaft wird verlängert
Die Anordnung des Gerichts ist eindeutig: Behandlung der akuten Schizophrenie und der Suchtmittel-Abhängigkeit in einer geschlossenen Einrichtung. Nur ist der Vollzug aus organisatorischen Gründen nicht sofort möglich, denn es steht zurzeit kein passender Therapieplatz zur Verfügung. Deshalb wurde die Untersuchungshaft um drei Monate verlängert.
Die Verspätung von einigen Monaten bis zum Übertritt in eine geeignete Klinik erachtet das Gericht als «gerechtfertigt, selbst wenn Einigkeit darüber herrscht, dass die Situation unbefriedigend ist». Für eine stationäre Massnahme müssen laut Strafgesetzbuch drei Voraussetzungen erfüllt sein: Der Täter muss «psychisch schwer gestört» sein, ein Verbrechen oder Vergehen begangen haben, das mit seiner Krankheit in Zusammenhang steht, und die Massnahme muss geeignet sein, weitere Taten zu verhindern. Die erste Bedingung blieb an der Verhandlung vom Dienstag unbestritten. Hingegen zweifelte die Verteidigung den ursächlichen Zusammenhang zwischen der Krankheit und dem Tathergang an: «Mein Mandant hat das Feuer nicht entfacht, weil er krank ist.»


Diesem Argument widersprach die Gerichtspräsidentin bei der Urteilsverkündung. Schizophrenie und Sucht hätten die Aufmerksamkeit des Angeklagten herabgesetzt. Das sei die Ursache des Geschehenen.
Zudem geht das Gericht davon aus, dass Rückfallgefahr besteht. Es stützt sich dabei auf ein Gutachten. Dieses kam zum Schluss, die Wahrscheinlichkeit neuer rechtswidriger Handlungen bleibe hoch, solange die akute Schizophrenie nicht behandelt sei. Diese Beurteilung werde vom Gericht geteilt, sagte die Gerichtspräsidentin gestern.


Medikamente nicht regelmässig genommen
Der Mann hatte darum ersucht, unter Aufsicht einer Fachbehörde ambulant behandelt zu werden. Diesen Antrag wies das Gericht ab. Alle bisherigen derartigen Versuche seien gescheitert, etwa weil der Patient Medikamente eigenmächtig abgesetzt habe.


Die stationäre Therapie könne später in eine ambulante Massnahme umgewandelt werden, sofern sich der Patient an die medizinischen Anordnungen halte, lautete das Schlusswort der Gerichtspräsidentin. «Die Medikamente sind für Ihre Gesundheit mehr als Krücken, sie sind unverzichtbar», sagte sie.
Julie Gaudio/pl

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