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Magglingen

Dämpfer für den Baspo-Neubau

Das Baugesuch für das neue Unterkunftsgebäude in Magglingen lässt auf sich warten. Aktuell wird abgeklärt, ob der falsche Verfahrensweg eingeschlagen worden ist.

Symbolbild: Pixabay

Das Bundesamt für Sport (Baspo) will in Magglingen ein neues Unterkunfts- und Ausbildungsgebäude bauen, in dem vorwiegend Sportsoldatinnen und -soldaten untergebracht werden sollen. Damit will man der wachsenden Nachfrage nach Militärdienst für Spitzensportlerinnen und -sportler nachkommen. In der Bevölkerung von Magglingen stösst der geplante Neubau allerdings auf Kritik – unter anderem aufgrund seiner Höhe von knapp 24 Metern. In einer Online-Petition wehren sich knapp 400 Personen gegen das Vorhaben (das BT berichtete).

 

Bedenken der Kommission

Die Bauherrschaft für das Projekt liegt beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL). Ordnungsgemäss hat dieses das Baugesuch Ende November bei der Gemeinde Leubringen/Magglingen eingereicht. Die Baukommission befasste sich an zwei Sitzungen damit – und hatte in der Folge Bedenken, ob nicht der falsche Verfahrens- und Planungsweg eingeschlagen worden ist. Es handle sich nämlich beim Projekt um einen militärischen und nicht wie angegeben um einen zivilen Bau.

«Diese Bedenken haben wir dem BBL schon im letzten Sommer unterbreitet», sagt Bauverwalter Emanuel Bakaus. Und eben jene Bedenken habe man Ende Januar an die zuständige Bewilligungsbehörde, das Regierungsstatthalteramt Biel, weitergegeben. «Wir haben sie darum gebeten, zu überprüfen, ob es sich hier nicht um eine militärische Nutzung handelt», so Bakaus. Gemäss Bauverwalter hat das Regierungsstatthalteramt das Gesuch in der Folge an die Gesuchstellerin zurückgeschickt. Dies mit der Bitte um Stellungnahme. Aktuell gelte eine Fristverlängerung bis am 4. März.

 

Unklare Konsequenzen

Weder das Baspo noch das BBL wollen sich zum aktuellen Stand der Dinge äussern. Man gebe keine Auskunft über ein laufendes Baubewilligungsverfahren, heisst es. Es bleibt also unklar, welche Konsequenzen die aktuellen Abklärungen mit sich bringen. Ebenfalls, ob diese die geplante Inbetriebnahme des Neubaus im Jahr 2024 gefährden.

Tobias Fankhauser, stellvertretender Leiter Kommunikation beim Baspo, erklärt lediglich den Unterschied zwischen den beiden Vorgehensweisen: Bei einem zivilen Verfahren wäre beim vorliegenden Projekt das Regierungsstatthalteramt Biel die Baubewilligungsbehörde. Bei einem militärischen Plangenehmigungsverfahren dagegen wäre dies das Generalsekretariat des Departementes für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport. Carmen Stalder

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