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Biel

Einhaltung des Fahrverbots an der Madretschstrasse wird kontrolliert

Seit anfangs Dezember 2017 ist im Zuge der Umsetzung der verkehrlich flankierenden Massnahmen im Zusammenhang mit der Eröffnung des Ostats der A5 das Befahren der Madretschstrasse zwischen Brühlplatz und der Bahnunterführung Madretschstrasse / Mettstrasse untersagt.

Symbolbild: Pixabay

Anfangs Dezember 2017 gilt auf der Madretschstrasse in Fahrtrichtung Nord ab dem Brühlplatz bis zur SBB-Unterführung Madretschstrasse / Mettstrasse die neue Signalisation „Einfahrt verboten“ mit Zusatztafel „ausgenommen Bus, Velo, Mofa, Taxi“.

Nachdem nunmehr einige Wochen vergangen sind, sollten sich die Verkehrsteilnehmenden an die neue Signalisation gewöhnt haben. Die beschriebene Signalisation wird jedoch leider noch nicht von allen Verkehrsteilnehmenden eingehalten. Aufgrunddessen hat die Stadt Biel die Kantonspolizei ersucht, an der besagten Stelle Kontrollen mit Ausstellen von Bussen durchzuführen. Die Kantonspolizei führt deshalb in nächster Zeit vermehrt Kontrollen durch mit dem Ziel, dem bestehenden Fahrverbot Nachachtung zu verschaffen. mt
 

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