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Urteil

Gewalt als Normalität

Sieben Jahre muss der ehemalige Boss des Bordells Schloss-Hotel Nidau ins Gefängnis. Den Rest der Strafe möchte der Türke in seinem Heimatland verbüssen, das kündigte gestern sein Anwalt Valentin Landmann an.

Der ehemalige Besitzer des Bordells muss ins Gefängnis. bt/a

Schuldig des Menschenhandels, der Förderung der Prostitution, der versuchten schweren Körperverletzung und weiterer sieben Delikte: M.*, der ehemalige Boss und Gebieter im Bordell von Nidau muss für sieben Jahre ins Gefängnis. Dazu verurteilte ihn das Obergericht zu einer Geldstrafe von 7200 Franken. Weil das Obergericht die Beteiligung an einem florierenden Kokainhandel als nicht genügend erwiesen betrachtete, liegt die Strafe insgesamt um eineinhalb Jahre tiefer als von der Vorinstanz verfügt.

Die leitende Oberrichterin Annemarie Hubschmid sprach in einer Eindringlichkeit zum Verurteilten, wie sie sonst am Obergericht selten zu hören ist. Sie stellte für einen Moment die 57 Frauen, welche Opfer seiner Machenschaften geworden waren, ins Zentrum: «Sie haben heute keine Stimme, sind nicht hier.» Um an die Opfer zu erinnern, las die Oberrichterin auch eine lange Liste von Namen vor, was die Beschuldigten sichtlich traf.

Auf die von M. noch bestrittenen Anklagepunkte ging das Obergericht nur kurz ein. Auffallend dabei: M. hatte sich durch eine starke Gewaltbereitschaft ausgezeichnet. Er hatte immer wieder zugeschlagen, gedroht und einen Elektroschocker und eine Pistole eingesetzt. Daher wurde er ausser wegen Menschenhandels und Förderung der Prostitution auch wegen Freiheitsberaubung, versuchter schwerer Körperverletzung, Gefährdung des Lebens, Entführung, Nötigung, einfacher Körperverletzung, Geldwäsche und Verstössen gegen das Waffengesetz verurteilt. Er selber zeigte sich vor Obergericht reumütig und entschuldigte sich. Einige Dinge, die sein Klient gemacht habe, seien jenseits von Gut und Böse, sagte sein Anwalt Valentin Landmann. Und das wisse M. auch. Doch er verteidige nie Taten, sondern Menschen. Und M. sei einfach alles aus dem Ruder gelaufen. Sein Klient könne das Urteil nachvollziehen, und das sei sehr wichtig. Vor Bundesgericht will Landmann den Fall nicht ziehen.

C.*, einen weiteren Angeklagten, sprach das Gericht ebenfalls des Menschenhandels und der Förderung der Prostitution schuldig, allerdings als Mittäter. Er wurde zu einer Strafe von 20 Monaten bedingt verurteilt. E.*, der dritte Angeklagte, wurde wegen Drogenhandels verurteilt. E. muss für 46 Monate ins Gefängnis. grü

 

*Namen der Redaktion bekannt.

Kommentare

Steuerzahler

Eines ist klar: Es geht nicht um Recht im richtigen Sinne sondern um Recht im Sinne der Gesetztesartikel. Dies sind zwie Paar Schuhe, die wenig miteinander zu tun haben. Klar ist, die Strafe ist viel zu mild, alles andere als lebenslänglich ist ungerecht und wiegt das Leid und Elend, das dieser Typ verbreitet hat ,nie auf.


roenzgi

Für diese Straftaten „ nur“ 7 Jahre? Dieser „Mensch“ ist nach 3 Jahren wieder draussen. Gute Führung sowieso 1/3 der Straffe Erlass! Dieser „Mensch“ sollte Lebenslänglich erhalten! Unsere Kuscheljustiz lässt grüssen!


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