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Port/Brügg

Kanton übernimmt Federführung bei der Sanierung

Der Kanton übernimmt die Federführung bei der Sanierung der Wehrbrücke in Port und Brügg. Vertreter des kantonalen Tiefbauamts sowie der Gemeinden Port, Brügg und Nidau haben sich heute zu einem Gespräch getroffen. In einem ersten Schritt werden ein Sanierungskonzept für die Brücke erarbeitet und Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Stedtli Nidau geprüft.

Bild: bt/a

Das Gespräch fand unter der Leitung von Kantonsoberingenieur Stefan Studer statt. Die Anwesenden waren sich einig, dass ein gemeinsames Vorgehen nötig ist, damit die Wehrbrücke Port in naher Zukunft saniert werden kann. Der Kanton wird die Federführung bei den Arbeiten wahrnehmen. Dies auch, nachdem das Verwaltungsgericht entschieden hat, dass die Zuständigkeit für die Brücke beim Kanton sei. Vereinbart wurde ebenfalls, dass die noch ausstehenden nötigen Sofortmassnahmen nun rasch umgesetzt werden. Unter der Leitung des Kantons soll weiter ein Sanierungskonzept erarbeitet werden. Es soll Ende Oktober vorliegen, heisst es in der Medienmitteilung.

Sicherheit im Stedtli Nidau verbessern
Weiter haben die Anwesenden vereinbart, dass der Kanton zusätzliche Massnahmen prüft, um die Sicherheit auf der Kantonsstrasse durch das Stedtli Nidau zu verbessern. Seit der Sperrung der Brücke für den Schwerverkehr leidet Nidau vermehrt unter Ausweichverkehr von Lastwagen.

Frage nach der Zuständigkeit geklärt
Über die Wehrbrücke in Port und Brügg verläuft eine Gemeindestrasse. Die achtzigjährige Brücke befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Als Sofortmassnahmen haben die Gemeinden Port und Brügg Anfang April Tempo 30 und die Sperrung der Brücke für den Schwerverkehr verfügt. Umleitungen für den Schwerverkehr sind signalisiert. Zur Frage nach der Zuständigkeit für die Wehrbrücke haben die beiden Gemeinden ein Verfahren gegen den Kanton vor dem Verwaltungsgericht geführt. Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 3. Mai die Beschwerden gutheissen. Es kommt zum Schluss, dass die Wehrbrücke als Kantonsstrasse einzustufen sei. Der Kanton wird das Urteil akzeptieren, heisst es weiter. mt

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