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Verwaltungsgericht

Kanton verliert Rechtsstreit 
um Wehrbrücke

Der Kanton Bern muss auf eigene Kosten überprüfen, ob die alte Wehrbrücke zwischen Brügg und Port in gutem Zustand ist.

Bild: Matthias Käser/a

Der Kanton Bern hat vor Verwaltungsgericht den Rechtsstreit gegen die Seeländer Gemeinden verloren. Das geht aus dem Urteil hervor, das am Mittwoch publiziert wurde. Das Verwaltungsgericht hiess die Beschwerden der Gemeinden Brügg und Port gut und hob einen Entscheid der bernischen Baudirektion auf.

Die Brücke stammt aus den 30er-Jahren. Als Massnahme der zweiten Juragewässerkorrektion baute der Kanton damals im Nidau-Büren-Kanal das Regulierwehr Port. Auf dem Wehr erstellte er eine Strassenbrücke, die Brügg und Port verbindet. Nach eigenen Angaben tat er dies auf Wunsch der beiden Gemeinden. Es handle sich sowieso um eine Gemeindestrasse, sonst wäre sie ja im kantonalen Strassennetzplan eingetragen. Also sei es an Brügg und Port, den baulichen Zustand überprüfen zu lassen und die Kosten dafür zu übernehmen. Die Gemeinden sehen das anders – und das Verwaltungsgericht auch, wie aus dem Urteil hervorgeht: Der Kanton habe die Strassenbrücke nie den Gemeinden zugewiesen. Also handle es sich nach wie vor um eine Kantonsstrasse. Die Untersuchung der Brücke und eine allfällige Sanierung müsse der Kanton demnach selber zahlen. Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. mt

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