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Ein solcher Ansatz ist nicht realistisch. Dies zeigt das auf ausdrücklichen Wunsch der Behörden der Stadt Moutier sowie der Kantone Bern und Jura realisierte Rechtsgutachten klar auf. Auch eine Öffnung des Aktionärskreises der HJB SA kommt nicht in Frage, heisst es in der Medienmitteilung.
Der Juradelegation des Regierungsrates (JDR) ist es wichtig, heute (Mittwoch) ihre Haltung zur Zukunft des Spitals Moutier zu erläutern, nachdem gestern die vielversprechenden Geschäftsergebnisse der «Hôpital du Jura bernois SA» publiziert worden sind. Falls sich die Verhältnisse nicht ändern, kann die HJB SA vertrauensvoll in die Zukunft blicken. Die vorgestellten Entwicklungsperspektiven überzeugen, und das eingeleitete Zusammenrücken mit dem spitalpsychiatrischen Unternehmen «Netzwerk psychische Gesundheit AG» wird ein nachhaltiges, bedarfsgerechtes und kostengünstiges Versorgungsangebot im Berner Jura gewährleisten.
Zukunftslösungen für einen Spitalstandort lassen sich nicht in einigen Wochen erarbeiten. Das Rechtsgutachten von Prof. Bernhard Rütsche hebt deutlich hervor, dass der Fortbestand des Spitals von Moutier gefährdet ist, wenn sich die Stimmberechtigten von Moutier für einen Kantonswechsel entscheiden. Das Fachgutachten wurde auf Verlangen der Behörden der Stadt Moutier sowie der Kantone Bern und Jura erstellt.
Keine neuen Aktionäre für die HJB SA
Der Regierungsrat des Kantons Bern schliesst eine gemeinsame Spitalplanung für den Berner Jura und den Kanton Jura aus. Regierungsrat Pierre Alain Schnegg hat den Behörden von Moutier diese Haltung bereits im vergangenen Februar persönlich erläutert. Die rechtliche Stellung der öffentlichen Spitäler in den beiden Kantonen unterscheidet sich wesentlich. Als alleiniger Eigentümer der HJB SA zieht es der Kanton Bern zudem nicht in Betracht, das Aktionariat dieses mustergültigen Unternehmens zu öffnen.
Die Juradelegation zieht es vor, sich an die Fakten zu halten, und verzichtet darauf, die unkorrekten Informationen und Argumente aufzulisten, die während der Abstimmungskampagne hie und da vorgebracht und von offizieller Seite übernommen wurden. Sie widerspricht jedoch der Behauptung, der Kanton Bern habe bereits früher die Umwandlung des Spitals Moutier in ein «Gesundheitszentrum» geplant.
Betreuung während der Schulferien
Im Kanton Bern sind die Gemeinden gemäss Volksschulgesetz verpflichtet, bei einer verbindlichen Nachfrage für mindestens zehn Kinder ein Tagesschulangebot einzurichten. Im Sinne der Gleichberechtigung besteht dieses Angebot im ganzen Kanton. Der Kanton investiert viel in dieses Angebot – allein in der Stadt Moutier kostet es jährlich über eine Million Franken.
Der Kanton Bern beabsichtigt, die finanzielle Unterstützung für Gemeinden, die während der Schulferien fakultative Betreuungsstrukturen anbieten, zu erweitern. Ein diesbezügliches Projekt befindet sich derzeit in der Vernehmlassung. Wie schon zwanzig andere bernische Gemeinden verfügt auch Moutier über ein solches Betreuungsangebot.
Im Kanton Bern verfügt Moutier ausserdem über rund 300 Wochenlektionen für Sonderschulungen und heilpädagogische Massnahmen. Übers Jahr gesehen entspricht dies rund 12 000 Lektionen für eine einzige Gemeinde und nicht für einen ganzen Kanton. mt
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