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Klares Bekenntnis des Kantons zum Spitalneubau

Während der laufenden Herbstsession hat heute der Grosse Rat des Kantons Bern auf Antrag des Regierungsrats für das Vorhaben einen Restrukturierungsbeitrag in der Höhe von 78 Millionen Franken einstimmig bewilligt, der für dessen Finanzierung unabdingbar ist.

Symbolbild: bt/a
Die Spitalzentrum Biel AG (SZB AG) nimmt den positiven Entscheid mit grosser Zufriedenheit zur Kenntnis und freut sich über dieses klare und zukunftsweisende Bekenntnis des Kantons zu einer qualitativ hochstehenden Versorgung für die Region Bern Nord, heisst es in der Medienmitteilung.
 
Der strategische Entscheid der Spitalzentrum Biel AG (SZB AG), das ursprüngliche Bauprojekt «Gesamterneuerung» am bisherigen Standort nicht weiterzuverfolgen und stattdessen die Planung eines Neubaus voranzutreiben, fiel bereits 2018. Geplant wird das neue Zentrumsspital der Region Biel/Bienne-Seeland-Jura bernois auf Brügger Gemeindegebiet, wo – mitten in der Versorgungsregion – ein zentraler, gut erschlossener und langfristig entwicklungsfähiger Standort gefunden wurde, der für die Erbringung einer wohnortsnahen akutstationären Versorgung optimale Bedingungen schafft. Im Mai 2021 hat die Einwohnergemeinde Brügg einem entsprechenden Planungskredit mit deutlichen 79,6 Prozent JA-Stimmen zugestimmt.
 
Dank Restrukturierungsbeitrag Finanzierung gesichert
Die Finanzierung des Neubaus wird von der SZB AG durch Eigenkapital und Anleihen sichergestellt. Unverzichtbares Element eines nachhaltigen Finanzierungsplans ist auch der weitgehend ungenutzte, vom Grossen Rat des Kantons Bern im Jahr 2011 für die bauliche «Gesamterneuerung» gesprochene Projektkredit. Auf der Grundlage einer umfassenden Machbarkeitsstudie hatte die SZB AG im Jahr 2020 deshalb bei der Gesundheits-, Fürsorge- und Integrationsdirektion (GFI) des Kantons Bern für den Spitalneubau einen Restrukturierungsbeitrag in Form einer Abgeltung nach Artikel 70ff des Spitalversorgungsgesetzes (SpVG) über 78 Millionen Franken beantragt. Dieser heute durch den Grossen Rat einstimmig bewilligte Beitrag entspricht den im Jahr 2011 durch den Kanton gewährten, aber nicht verwendeten Mitteln für das Projekt «Gesamterneuerung» am bisherigen Standort (GRB 1479). mt

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