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Bern/Biel

Kneubühl im Spital

Das Berner Obergericht wird sich diese Woche nun doch nicht mit der Verwahrung des Bieler Rentners Peter Hans Kneubühl befassen. Der Termin wurde kurzfristig abgesetzt.

Symbolbild: bt/a
  • Dossier

Morgen und am Freitag hätte Peter Hans Kneubühl vor dem Obergericht in Bern erscheinen sollen: Er kämpft in zweiter Instanz gegen seine Verwahrung. Doch dazu kommt es vorerst nicht, die Verhandlung wurde gestern kurzfristig abgesagt.

Beantragt wurde die Absetzung von der Verteidigung: Kneubühls Anwalt Sascha Schürch gibt auf Nachfrage gesundheitliche Probleme seines Mandanten als Grund an. Kneubühl sei ins Inselspital überführt worden.

Weil Kneubühl laut Schürch diesmal an der Verhandlung hat aussagen wollen, sei nur eine Verschiebung infrage gekommen. Bei der erstinstanzlichen Verhandlung im März hatte Kneubühl die Teilnahme aus Protest gegen die Justiz noch verweigert. Die Verhandlung dürfte am Obergericht wohl kaum noch in diesem Kalenderjahr neu angesetzt werden.

 

Neun Tage auf der Flucht

2010 hielt Peter Hans Kneubühl während mehrerer Tage ganz Biel in Atem: Weil seine Liegenschaft im Lindenquartier öffentlich versteigert werden sollte, verschanzte er sich in seinen vier Wänden. Die Räumung des Hauses ging auf einen Erbschaftsstreit mit seiner Schwester zurück.

Nachdem die Kontaktaufnahme durch die Polizei scheiterte, gab Kneubühl mehrere Schüsse auf die Beamten ab, verletzte einen Polizisten schwer am Kopf. Danach gelang dem Rentner die Flucht, trotz Grossaufgebot wurde er erst neun Tage später gefasst. Bis heute behauptet Kneubühl, dass er von den Polizisten angegriffen worden sei und nicht umgekehrt.

2013 wurde Kneubühl gegen seinen Willen für schuldunfähig befunden, stattdessen wurde von den Gerichten eine psychiatrische Massnahme in einer geschlossenen Einrichtung angeordnet. Weil Kneubühl aber jegliche Therapie ablehnte, versuchten die Bewährungs- und Vollzugsdienste 2017, ihn auf dem Thorberg im normalen Strafvollzug unterzubringen.

Dagegen wehrte sich der Verweigerer erfolgreich mittels Hungerstreik, die Behörden gaben letztlich seiner Forderung nach und verlegten ihn zurück ins Regionalgefängnis.

Dort wähnt sich Kneubühl – wie vor seiner Verurteilung – in Untersuchungshaft. Er wolle so lange in Untersuchungshaft bleiben, bis sein Fall richtig untersucht werde, sagte Kneubühl im Oktober 2017 gegenüber dem BT.

 

PUK gefordert

Er forderte für die Aufarbeitung die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK), des höchsten politischen Untersuchungsgremiums in der Schweiz.

Da eine Therapie aussichtslos war, hoben die Vollzugsdienste die stationäre Massnahme 2018 auf und beantragten bei Gericht die Verwahrung des Rentners. Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland folgte im März diesem Antrag, was Kneubühl nun vor Obergericht bestreitet. lsg

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