Sie sind hier

Biel

Kneubühl nicht vor Gericht erschienen

Der Bieler Rentner Peter Hans Kneubühl ist am Donnerstag nicht an der Verhandlung erschienen, an welcher das Bieler Regionalgericht über seine allfällige Verwahrung entscheidet. Die Verhandlung wird nun in seiner Abwesenheit geführt.

Symbolbild: bt/a
  • Dossier

Der Bieler Gerichtspräsident Markus Gross sagte am Donnerstagmorgen bei Verhandlungsbeginn, er habe vom Regionalgericht in Thun den Bescheid erhalten, Kneubühl weigere sich, an der Verhandlung teilzunehmen. In der Folge fragte Gross die Parteien, ob sie der Meinung seien, Kneubühl müsse polizeilich vorgeführt werden.

Niemand forderte dies. Alle waren der Meinung, Kneubühls Anwesenheit sei nicht zwingend. Gerichtspräsident Gross sagte, laut Strafprozessordnung sei ein Abwesenheitsverfahren in diesem Fall möglich, wenn sich die betroffene Person äussern könne.

Zudem müsse sich die Beweislage so präsentieren, dass die Anwesenheit der Person, um die es geht, nicht zwingend erforderlich sei. Diese Bedingungen seien gegeben. Kneubühl habe dem Gericht eine umfassende Eingabe zur Frage seiner Verwahrung gemacht.

Nach dem Entscheid des Gerichts, das Verfahren ohne Kneubühl fortzusetzen, begann das Beweisverfahren mit einer Zeugeneinvernahme von Professor Werner Strik, Direktor der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Bern. In einer Klinik dieser Institution wurde Kneubühl vor einigen Jahren aufgenommen. sda

Nachrichten zu Biel »