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Biel

Maskenmuffel 
aus dem Jura verliert vor Gericht

Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland hat gestern einen Mann aus Courtelary zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er im Zug keine Schutzmaske trug.

Symbolbild: Pixabay

Vor dem Regionalgericht Berner Jura – Seeland musste sich gestern ein Mann verantworten, der in einem Zugabteil ohne Schutzmaske unterwegs war.

Der Beschuldigte war am 11. Juli 2020 auf dem Heimweg nach Courtelary, als er gegen 23 Uhr von zwei Bahnpolizisten angesprochen wurde. Der Vorfall ereignete sich zehn Tage nach Inkrafttreten der bundesrätlichen Weisung über die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr. Wegen der fehlenden Gesichtsmaske erhielt der Fahrgast am 19. Oktober 2020 einen Strafbefehl. Dagegen legte er Beschwerde ein.

Gestern Vormittag fand die Einspracheverhandlung vor Gericht statt. Die Beratung dauerte drei Stunden. Georges*, einer der beiden Bahnpolizisten, berichtete über den Zwischenfall. Der Beschuldigte gab sich bei der Kontrolle im Zug überrascht.

Er zeigte den Ordnungshütern ein Exemplar der Verordnung des Bundesrates über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie. «Ich verwies die Polizisten auf die Bestimmungen zur Befreiung von der Maskenpflicht und erläuterte ihnen meine persönlichen Gründe», argumentierte der Beschuldigte.

Im Verlauf der Auseinandersetzung habe Georges die Tür des Waggons blockiert und ihn dann auf den Bahnsteig gestossen, beklagte er sich.

 

«Kein triftiger Grund»

Die angebliche Tätlichkeit bewog Gerichtspräsidentin Silvia Holzer-Zaugg zum Nachhaken. Georges erklärte dazu: «Ich beteuere, dass wir den Beschuldigten, der behauptet, gestürzt zu sein, nicht geschubst haben. Wir haben ihn lediglich zurückgedrängt.» Der Neuenburger Polizist versicherte, dass er keinen Groll gegen den Angeklagten hege: «Es wäre mir lieber, wenn ich ihm nicht vor Gericht gegenüberstehen müsste.»

Im Laufe der Verhandlung entspannte sich die Stimmung unter den Beteiligten. Der Maskenverweigerer fragte Georges: «Haben Sie die besonderen Gründe verstanden, die ich für die Befreiung von der Maskenpflicht angeführt hatte?»

Der Ordnungshüter räumte ein, dass er «besser Französisch als Deutsch» spreche. Aber sein Kollege habe die Erklärung des Beklagten gelesen und befunden, dass «kein triftiger Grund» für eine Ausnahme von den geltenden Bestimmungen vorliegt.

Der Fehlbare unterstrich, dass er «kein Maskengegner» sei. Aber an diesem Abend war das Zugabteil nur schwach besetzt, sodass keine Gefahr für Mitreisende bestand. Georges bestätigte diese Aussage des Beklagten.

 

«Keine besonderen Umstände»

Die Gerichtspräsidentin liess das Argument der geringen Passagierzahlen bei der damaligen Zugverbindung spätabends nicht gelten. Bei der Urteilsbegründung verneinte sie das Vorliegen «besonderer Umstände», die der Beschuldigte zu seiner Verteidigung angeführt hatte.

Die Covid-Verordnung verlange für die Befreiung von der Maskenpflicht ausdrücklich ein ärztliches Zeugnis, argumentierte die Richterin.

Der Beschuldigte wurde zu einer Busse von 400 Franken verurteilt. Überdies muss er die Verfahrenskosten über 1400 Franken bezahlen.

Innert zehn Tagen kann er gegen das Urteil Beschwerde beim Obergericht einlegen. Der Mann aus dem Vallon überlegt sich noch, ob er die höhere Instanz anrufen will. Alexandre Wälti/pl

* Name der Redaktion bekannt

Stichwörter: Biel, Gericht, Courtelary, Maske, Urteil

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