Aufgrund der seit dem 29. Oktober geltenden bundesrechtlichen Bestimmungen gilt in belebten Fussgängerbereichen eine Maskenpflicht. Diese gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren und nicht für Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen keine Maske tragen können.
Während des Weihnachtsmarktes bewegen sich in der Innenstadt zahlreiche Menschen, um einzukaufen und anderen weihnächtlichen Beschäftigungen nachzugehen. Dabei kann es insbesondere in der Nidaugasse und den von ihren abgehenden Strassen zu Spitzenzeiten verstärkt zu Personenansammlungen kommen. Dadurch kann die Einhaltung er vorgeschriebenen Abstandsregeln verunmöglicht werden. Die Stadt Biel stellt daher in den Eingangsbereichen der Nidaugasse Informationstafeln auf, welche die Besucher darauf hinweisen, dass eine Maske getragen werden soll, heisst es in der Medienmitteilung. mt
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Nidaugasse
Maskenpflicht auch am Weihnachtsmarkt
Seit dem 29. Oktober gilt die bundesrechtliche Bestimmung in belebten Fussgängerbereichen Gesichtsmaske zu tragen. Dies wird auch während des Weihnachtsmarktes der Fall sein.
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