Sie sind hier

Abo

Biel

Sechs Jahre Gefängnis 
für den Messerstecher

Vor zehn Jahren stach er in Biel einen Mann nieder. Dafür wurde der Täter gestern wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt – nach jahrelanger Flucht ins Ausland.

Der wegen Drogen psychisch gestörte Täter wurde bereits früher wegen vorsätzlicher versuchter Tötung verurteilt. Im Jahr 2007 hatte er mit einer Feuerwaffe auf eine Person geschossen. Bild: BT/a

Clara Sidler/pl

Gestern ist in Biel das Urteil gegen den Messerstecher Thomas Strasser* verkündet worden: Der 36-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt. Damit folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Strasser nahm das Verdikt ohne Widerrede entgegen, auch wenn man ihm die Verbitterung über den Richterspruch ansah.

Der Prozess am Regionalgericht Berner Jura - Seeland beurteilte eine Tat, die vor zehn Jahren stattfand (das BT berichtete gestern). Am frühen Morgen des 15. Februars 2009 hatte Strasser vor einer Bieler Diskothek eine Messerattacke gegen den gleichaltrigen Julien Margaux* geführt. Das Opfer musste schwer verletzt notoperiert werden.

«Er hatte heimtückisch gehandelt» befand Staatsanwältin Cindy Mäder in ihrer Anklage. Thomas Strasser hingegen berief sich auf Notwehr.

«Wir glauben Ihnen nicht»

Das fünfköpfige Richterkollegium unter dem Vorsitz von Maurice Paronitti widersprach der Version des Angeklagten: «Wir glauben Ihnen nicht». Schon aus physikalischen Gründen könne sich der Vorfall nicht nach Strassers Beschreibung zugetragen haben.

Der Angeklagte hatte den Ablauf wie folgt geschildert: Er habe sein Messer aus der Hosentasche gezogen, während er vom späteren Opfer und seinem Freund festgehalten wurde. Strasser will bemerkt haben, wie Julien Margaux sich anschickte, ihn mit einem zerbrochenen Gegenstand aus Glas anzugreifen. Daraufhin habe er das Messer in defensiver Absicht gezückt. Die Verletzung von Margaux sei ein Unfall gewesen.

Beim Gericht stiess diese Schilderung auf taube Ohren: «Es wäre unmöglich gewesen, das Messer in so kurzer Zeit zu öffnen. Zudem sprechen der Winkel des Messerstosses und die dabei eingesetzte Kraft gegen eine Notwehrsituation», erklärte Maurice Paronitti.

Schon früher verurteilt

Das Gericht musste zudem klären, ob Thomas Strasser in Tötungsabsicht handelte oder nicht. Dazu befand der Präsident: «Sie hatten vor dem Zustechen entschlossen Anlauf genommen und auf das Herz des Opfers gezielt. Dabei waren ihnen die Folgen des Angriffs bewusst.»

Das Strafgericht würdigte auch die Vorgeschichte von Thomas Strasser: Er war nämlich schon früher wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verurteilt worden. Damals hatte er mit einer Feuerwaffe auf eine Person geschossen.

Während der zehn Jahre nach dem Messerangriff habe Strasser ein «unstrukturiertes» Leben geführt, so der Gerichtspräsident: Nach seiner Flucht im Jahr 2009 kehrte er 2015 zur Notfall-Behandlung einer Kokainvergiftung aus der Dominikanischen Republik in die Schweiz zurück. Hier sass er dann die Haftstrafe für die erste Verurteilung ab. Danach setzte sich Strasser erneut nach Zypern ab, wo sein Vater wohnt. «Immer dann, wenn Sie einen Fehler gemacht haben, zählen sie auf die Hilfe anderer», so Paronitti. Weil die fachärztlichen Gutachten eine psychische Störung wegen des Drogenkonsums feststellen, ordnete das Gericht eine begleitende Therapie während der Haftstrafe an.

Zum Abschluss der Urteilsverkündung meinte Maurice Paronitti: «Heute haben wir den Thomas Strasser von 2009 verurteilt. Jetzt liegt es an Ihnen, ein neuer Mensch zu werden.»

*Namen geändert

Nachrichten zu Biel »