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Streit

Stadt Biel will Immobilienhai enteignen

In Biel soll der neue Campus der Berner Fachhochschule gebaut werden. Aber ein Mann hat etwas dagegen.

Wenn der Besitzer bis zum 15. März das Urteil nicht weiterzieht, kann die Gemeinde Biel auf diesen Zeitpunkt hin über die Immobilie verfügen. Bild: Peter Samuel Jaggi

Quentin Schlapbach

3½-Zimmer-Wohnung mit Bodenheizung, 4. Stock, Nähe Bahnhof, Bruttomiete: 1195 Franken im Monat. Wer in der Stadt Biel nach einer Bleibe sucht, stösst auf Immobilienportalen auch auf dieses Angebot. Die Wohnung befindet sich in der Überbauung Aarbergstrasse 14/16, an der Hauptverkehrsachse Richtung Innenstadt.

Was im Inserat nicht steht: Der Besitzer dieser Immobilie soll Mitte März enteignet werden. Und: Sobald die neue Eigentümerin das Sagen hat, bekommen sämtliche Mieter die Kündigung.

Lange Vorgeschichte
Es ist ein Konflikt mit einer langen Vorgeschichte: Vor acht Jahren beschloss der Regierungsrat, die Bieler Standorte der Berner Fachhochschule auf einem Areal zu konzentrieren. Die Wahl fiel auf das «Feldschlössli-Areal», perfekt gelegen zwischen Bahnhof und Hafen.

Die Gemeinde Biel sollte das Grundstück dem Kanton Bern im Baurecht zur Verfügung stellen. Allerdings besassen damals noch vier private Eigentümer Immobilien auf dem Grundstück, unter ihnen der Besitzer der Überbauung Aarbergstrasse 14/16. Von drei Eigentümern konnte die Gemeinde das Grundstück abkaufen, aber einer stellte sich quer – bis heute.

Und das gefährdet inzwischen den Bauplan. Der Eigentümer der umstrittenen Liegenschaft wollte zum laufenden Verfahren nicht sprechen. Der Solothurner ist Besitzer von mehreren Immobilienfirmen, wobei viele dieser Unternehmen mittlerweile in Liquidation sind. Auch mit der Gemeinde Biel spricht er nicht mehr – das tun seine Anwälte. Der Grund: Im März 2018 stellte der Bieler Gemeinderat bei der Enteignungsschätzungskommission des Kantons Bern (ESchK) ein Enteignungsgesuch für sein Grundstück. Nachdem die Verhandlungen über Monate ins Leere liefen, griff die Stadt damit zur Ultima Ratio.

Keine Besichtigung möglich
Gegen diese Enteignung ging der Mann rechtlich vor. Nachdem die ESchK seine Beschwerde abgewiesen hatte, zog er das Urteil ans Verwaltungsgericht weiter. Dieses urteilte Ende Januar – zu seinen Ungunsten. Da sich sein Grundstück in einer Zone für öffentliche Nutzung befindet, sei die Enteignung rechtlich korrekt. Auch dass die Stadt Biel die von ihm geforderte Sicherheitsleistung von 4,6 Millionen Franken nicht zahlen will, kann das Gericht nachvollziehen. «Aufgrund seines bisherigen Verhaltens ist überhaupt nicht sicher, dass der Besitzübergang reibungslos vonstattengehen werde», schreibt das Verwaltungsgericht in seinem Urteil.

Genau hier liegt das Problem: Der Mann unternahm bisher alles, um den Behörden das Leben so schwierig wie möglich zu machen. Als die ESchK Ende August 2018 den Zustand der Liegenschaft erheben wollte, erschien er nicht zum Termin. Eine nachträgliche Besichtigung vereitelte die von ihm eingesetzte Immobilienverwaltung.

Das Gericht kannte deshalb kein Pardon. Es brummte ihm 7500 Franken Verfahrenskosten auf. Wenn er bis zum 15. März das Urteil nicht weiterzieht, erhält die Gemeinde Biel auf diesen Zeitpunkt hin die «vorzeitige Besitzanweisung». Sprich: Sie kann über die Immobilie verfügen.

Kaufpreis legt Gericht fest
Was die Stadt dann machen wird, steht bereits fest: Sie wird sämtliche Mietverträge auf den nächstmöglichen Termin kündigen.

Ob alle Mieterinnen und Mieter wissen, dass sie ihre Wohnungen bald verlassen müssen, ist dabei fraglich. «Wenn sie die lokalen Zeitungen lesen, sollten sie es eigentlich wissen», sagt Beat Bommer, Leiter der Abteilung Liegenschaften der Stadt Biel. Die Behörden konnten die Bewohner aber noch nicht persönlich informieren. «Der Eigentümer hat uns nicht erlaubt, mit seinen Mietern Kontakt aufzunehmen», sagt Bommer. Das wird erst nach der geordneten Übergabe möglich sein – sofern sie denn stattfindet. Finanziell entschädigt für die Überbauung Aarbergstrasse 14/16 wäre der streitlustige Immobilienunternehmer dann noch nicht. «Über den Kaufpreis werden die Gerichte erst im Nachhinein entscheiden», sagt Bommer. Der amtliche Wert beträgt knapp 1 456 000 Franken, belastet ist die Immobilie mit einer Hypothek von 1 967 000 Franken.

Schaben und Stromausfälle
Die Eile der Behörden ist angesichts des Bauplans nicht verwunderlich. Bereits im Jahr 2018 fingen die Aushubarbeiten an.

Im Sommer ist der offizielle Baubeginn. Bislang habe das Verfahren noch keine wesentlichen terminlichen Auswirkungen gehabt, sagt Bommer. Aber wenn das Gebäude nicht abgebrochen werden kann, könnte es doch noch zu Verzögerungen kommen.

Selbst wenn es dem Solothurner Immobilienbesitzer gelingen sollte, die Enteignung weiter hinauszuzögern, ein Umzug in die freie Wohnung an der Aarbergstrasse 14 wird sich kaum lohnen.

Im Herbst 2018 berichtete das BT über den Zustand der Immobilie. Bewohner erzählten von defekten Heizungen, Stromausfällen, mangelnden Unterhaltsarbeiten und Küchenschaben.

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