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Nidau

Stadtpräsidentin Sandra Hess (FDP) wird für die Amtsdauer 2018 - 2021 als gewählt erklärt

Innerhalb der vorgeschriebenen Frist ist für das Amt des Stadtpräsidenten oder der Stadtpräsidentin nur ein Wahlvorschlag eingereicht worden. Frau Sandra Hess wird vom Gemeinderat in stiller Wahl als gewählt erklärt. Ein öffentlicher Wahlgang findet somit nicht statt.

Symbolbild: BT/a
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Das Reglement über Gemeindeabstimmungen und -wahlen sieht in Artikel 59 folgendes vor: „Liegt für das Amt des/der Stadtpräsidenten/Stadtpräsidentin bei der Neu- oder Ersatzwahl aufgrund der Nomination der Wählergruppen bis zum 76. Tag vor dem Wahltag nur ein Wahlvorschlag vor, findet kein Wahlgang statt. Der/die Vorgeschlagene wird vom Gemeinderat als gewählt erklärt. Der Vollzug der stillen Wahl ist vom Gemeinderat mindestens drei Wochen vor dem Wahltag im Nidauer Anzeiger zu veröffentlichen.“

Bis zum Ablauf der Anmeldefrist ist einzig die Nomination durch die FDP Nidau eingegangen. Somit konnte der Gemeinderat in Anwendung von Artikel 59 des Reglements über Gemeindeabstimmungen und -wahlen Sandra Hess für die Amtsdauer 2018 - 2021 als gewählt erklären. mt

Stichwörter: Nidau, Wahlen, Hess, Gemeinde

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