Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat das Fungizid Chlorothalonil mit der Mitteilung vom 12.12.2019 per 1.1.2020 verboten. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat alle Abbauprodukte (Metaboliten) von Chlorothalonil als relevant erklärt und per 1.1.2020 den Höchstwert für die Abbauprodukte auf 0.1 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser festgelegt
Der Energie Service Biel/Bienne hat daraufhin die Analysen der Wasserproben von bisher einem geprüften Chlorothalonil-Metaboliten auf elf prüfbare Chlorothalonil-Metaboliten erweitert. Im Februar musste festgestellt werden, dass der Höchstwert eines der elf gemessenen Chlorothalonil-Metaboliten geringfügig überschritten wurde.
Als Reaktion prüfte der ESB Massnahmen in der Wasseraufbereitung im Seewasserwerk Ipsach. Durch die Kombination von verschiedenen verfahrenstechnischen Massnahmen konnte die Aufbereitungsleistung zur Entfernung der Chlorothalonil –Metaboliten gesteigert werden. Die Wirkung dieser Massnahmen wird durch die neuesten Analyseresultate bestätigt. Die gesetzlichen Höchstwerte der Chlorothalonil-Metaboliten werden eingehalten. mt