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Biel

Verwahrung für Kneubühl bestätigt

Peter Hans Kneubühl kommt nicht frei: Auch das Obergericht ordnet für den Bieler Rentner die ordentliche Verwahrung an.

Symbolbild: Keystone
  • Dossier

Nach dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland hat gestern auch die Beschwerdekammer am Obergericht entschieden: Peter Hans Kneubühl soll verwahrt werden. Das teilte der Vorsitzende Bähler heute Morgen um 11 Uhr in Bern in Abwesenheit des 77-Jährigen mit – Kneubühl hatte sich geweigert, vor Obergericht zu erscheinen, aus Protest gegen die aus seiner Sicht «korrupten Berner Behörden». Kneubühl sitzt seit September 2010 in Haft. Damals hatte er in Biel auf Polizisten geschossen und einen von ihnen schwer am Kopf verletzt, als sein Haus zwangsgeräumt werden sollte, um es zu versteigern. Vorausgegangen war ein wüster Erbschaftsstreit mit seiner Schwester.

Kneubühl wurde in der Folge vom Regionalgericht, dem Obergericht und dem Bundesgericht für schuldunfähig erklärt; ein psychiatrisches Gutachten attestierte ihm eine wahnhafte Störung. Eine Einschätzung, die später ein weiteres psychiatrisches Gutachten bestätigte. Kneubühl sollte statt einer Haftstrafe eine stationäre Therapie absolvieren, verweigerte aber bis heute jegliche therapeutische und medikamentöse Behandlung. Er sieht nicht ein, krank zu sein, und glaubt stattdessen viel mehr an eine grosse Verschwörung der Behörden, die gegen ihn laufe, um ihn zu vernichten. Der Gutachter kam zuletzt 2019 zum Schluss, dass die Rückfallgefahr bei einer Freilassung von Peter Hans Kneubühl gross wäre, da er sich aufgrund seines Wahns schnell wieder vermeintlich in die Enge getrieben sehen würde.

Das Verdikt der ordentlichen Verwahrung kann Kneubühl noch vor Bundesgericht anfechten. Wird es bestätigt oder erwächst nach dem Beschluss des Obergerichts in Rechtskraft, muss die Verwahrung erstmals nach zwei Jahren, danach jährlich überprüft werden. Es wäre also nicht komplett ausgeschlossen, dass der Bieler Rentner irgendeinmal doch noch wieder auf freien Fuss kommen könnte. Dafür wäre aber wohl zwingend nötig, dass Kneubühl zumindest in kleinem Masse mit den Behörden kooperiert; etwa einer ambulanten Therapie oder einer Begleitung durch Fachpersonen zustimmt. lsg

 

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