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Fall Kneubühl

Zwangsernährung ist möglich

Die kantonalen Behörden und der verantwortliche Direktor der UPD, Werber Strik, gehen davon aus, dass sich Kneubühl nicht bewusst sei, dass er mit dem Hungerstreik sein Ziel nicht erreichen werde.

Symbolbild: bt/a
  • Dossier

Eine "moralische Rehabilitierung" sei so nicht zu erreichen. Man versuche nun, einen Kompromiss zu finden, sagte Strik. Noch gehe es Peter Hans Kneubühl gesundheitlich einigermassen gut. "Er ist noch auf den Beinen".

Eine Patientenverfügung gebe es nicht, sagte Strik. Auch deshalb bleibe eine Zwangsernährung weiter eine Möglichkeit. pst
 

Kommentare

Demokrat

Himmeltraurig was mit diesem Menschen gemacht wird! Ein Fall für den EMRK. Wer hat damals geschossen? Und aus welchem Winkel? Wo ist die Waffe? Warum wurde das nie geklärt? Oder durfte man nicht?


Biennensis

Es war die Deutsche Psychiaterin Anneliese Ermer von der Uni Bern (FPD), die mit einem Psycho-Gutachten den Herrn Kneubühl als schuldunfähig "taxiert" hat. Die "Seelenforscherin" wurde im Jahr 2012 in Rente geschickt.


Georges

@heidy70. Ich bin vollkommen einverstanden mit Ihnen! Unsere Schweizer "Gerechtigkeit" profitier, dass in diesem Fall keine Klage am europäischen Gerichtshof hinterlegt wurde und sich Amnesty International auch nicht einmischt. Also Jungs (die SVA), profitiert von der carte blanche der Richter und zeigt es ihm und gleichzeitig der Gesellschaft, wo und wie es durchgeht. Ihr seid ja Gutmenschen...


heidy70

Wäre Kneubühl ein afrikanischer Folterknecht, würde man ihm sofort jeden Wunsch erfüllen. Warum wird diesem Mann ein so harmloser Wunsch nicht erfüllt? Rächt man sich auf so primitive Weise an einem Menschen. Aber er ist eben ein Schweizer, da kann man die aufgestaute Wut austoben, die man sich bei einem abgewiesenen Asylant nie getrauen würde. Was seid ihr doch für heuchlerische Menschen?


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