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Corona

Kanton Bern weitet Maskentragpflicht aus

Der Regierungsrat hat eine Ausweitung der Maskentragpflicht beschlossen.

Symbolbild: Keystone
Ab Montag, 29. November, müssen im Kanton Bern in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben Gesichtsmasken getragen werden. Dies gilt auch bei Zertifikatspflicht. Auch an Zugängen zum öffentlichen Verkehr und den Aussenbereichen der Warteräume gilt neu Maskentragpflicht, wie es in einer Mitteilung heisst.
 
Für Veranstaltungen, Märkte und Messen gilt: Personen ab 12 Jahren müssen auch bei Zertifikatspflicht eine Maske tragen. Davon ausgenommen sind Rednerinnen und Redner, Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, sowie Gäste während des Konsumierens von Speisen und Getränken. Ebenfalls ausgenommen sind Mitarbeitende ohne Kontakt zu Gästen sowie Personen an privaten Veranstaltungen. Konsumationen vor Ort sind in abgetrennten Innen- und Aussenbereichen zulässig, über 16-jährige Personen müssen ein Zertifikat vorweisen.
 
Massnahmen sind befristet
Auch Personal von Kindertagesstätten sowie ambulant tätiges Pflegepersonal muss ab Montag eine Maske tragen. Spitäler, Pflege-, Behinderten- sowie Kinder- und Jugendheime sind für Besucherinnen und Besucher ab 16 Jahren nur mit einem Zertifikat zugänglich. Diese zusätzlichen kantonalen Massnahmen sind bis zum 23. Dezember befristet. 
 
Die Maskentragpflicht in Innenräumen von Schulen wird auf Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr der Primarstufe sowie auf alle Lehrkräfte ausgedehnt. Die Maskentragpflicht gilt auch während des Unterrichts sowie für das administrative Schulpersonal und die Eltern bei Schulbesuchen. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kindergärten und Klassen bis zum vierten Schuljahr. Die Maskenpflicht im Bildungsbereich gilt vorläufig bis zum 24. Januar 2022.
 
Der Regierungsrat empfiehlt zudem die Rückkehr zu möglichst viel Homeoffice sowie das Tragen einer Maske in Gemeinschaftsbüros. Spitalverantwortlichen wird empfohlen, beim Personal die 3G-Regel einzuführen oder repetitive Testungen zu organisieren. Für die Angestellten der Kantonsverwaltung hat der Regierungsrat eine Maskentragpflicht angeordnet, wenn sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält. mt

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