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Urteil

Kiener Nellen blitzt
 vor Bundesgericht ab

Der Freispruch für einen Gegner der SP-Politikerin Margret Kiener Nellen vom Vorwurf der üblen Nachrede ist definitiv. Das Bundesgericht wies ihre Beschwerde ab.

Ihr Kampf durch alle Instanzen war umsonst. Bild: Beat Mathys

Der Fall geht auf die heisse Phase des Wahlkampfs vor vier Jahren zurück. Im September 2015 prangte auf den Titelseiten von vier Berner Zeitungen ein roter Aufkleber. Die Aufmachung des Klebers erinnerte an das Partei-Design der SP. Der Kleber war aber nicht im Sinne der Sozialdemokraten, sondern zielte auf die Nichtwiederwahl von SP- Nationalrätin Margret Kiener Nellen (Ittigen) ab.

Umstrittene Anti-Kampagne

Der Text auf dem Kleber lautete: «Für wenige statt für alle; wählt Kiener Nellen; steuerbares Vermögen CHF 12,3 Millionen; steuerbares Einkommen CHF 0.–». Verantwortlich für die Aktion war Reto Müller, der Präsident der Interessengemeinschaft Arbeitsplätze im Berggebiet. Kiener Nellen zeigte den Mann wegen übler Nachrede an. Die kantonalen Gerichte sprachen Müller jedoch frei. Die inzwischen wiedergewählte Nationalrätin zog den Fall aber weiter und legte Beschwerde ein.

Das Bundesgericht stützt in einem gestern veröffentlichten Urteil die Sicht des Obergerichts des Kantons Bern. Dieses hatte im Februar festgehalten, für den Durchschnittsleser sei gegenüber der SP-Politikerin erkennbar der Vorwurf der Doppelmoral erhoben worden.

Vorwurf ist zulässig

Sie habe sich als Politikerin für die Bekämpfung legaler Steueroptimierung eingesetzt. Sie selbst, beziehungsweise ihr Mann, habe für das Jahr 2011 aber genau dies getan. Im Rahmen eines Wahlkampfs müsse es möglich sein, gegen eine politisch tätige Person den Vorwurf der Doppelmoral zu erheben. Der Vorwurf habe Kiener Nellen «als Mensch nicht geradezu verächtlich erscheinen lassen», schreibt das Bundesgericht.

Die Lausanner Richter verneinen zudem, dass der Politikerin ein strafbares Verhalten vorgeworfen worden sei. Kiener Nellen hatte gerügt, der Vorwurf, Steuern zu hinterziehen, werde sie noch nach dem Ende ihres Nationalratsmandats verfolgen. Er betreffe sie daher als Privatperson und nicht als Politikerin. Ihre Zeit im Nationalrat endet im Dezember mit der Vereidigung des neuen Parlaments. sda

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