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Geschäftsprüfung

Regierungsrat darf BKW und BLS kontrollieren

Die Geschäftsprüfungskommission hat prüfen lassen, inwiefern Regierung und Parlament Einfluss auf Unternehmen nehmen dürfen, die sich im Mehrheitsbesitz des Kantons befinden.

Symbolbild: Keystone

Unternehmen wie die Spitalzentrum Biel AG, die BKW AG oder die BLS AG befinden sich im Mehrheitsbesitz des Kantons. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) hat nun durch ein juristisches Gutachten abklären lassen, wie weit die Aufsicht und Oberaufsicht von Regierung und Parlament über die von privatrechtlichen Aktiengesellschaften reicht.


Das Gutachten kommt zum Schluss, dass dem Regierungsrat verschiedene Steuerungs- und Kontrollinstrumente zur Verfügung stehen, um bei Bedarf auf die Geschäftsführung Einfluss zu nehmen. Daran ändert weder die privatrechtliche Organisationsform noch die Kotierung an der Börse etwas. mt

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