Sie sind hier

Corona

Schulleiter sollen Maskenpflicht ab einem Fall anordnen

Ab einem positiven Coronafall sollen in Schulzimmern Masken getragen werden. Neu soll dies durch die Schulleitungen angeordnet werden.

Symbolbild: Keystone

Seit Mitte Oktober gilt ab einem positiven Fall in einer Volksschulklasse eine Maskenpflicht. Diese wird neu durch die Schulleitung für alle Lehrpersonen ab Kindergarten und Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse für sieben Tage angeordnet, wie der Kanton Bern mitteilt.

Ist mindestens ein Viertel der Schülerinnen und Schüler einer Klasse positiv getestet, ordnet die Schulleitung Fernunterricht an. Das Ausbruchstesten wird aktiviert. Werden bei der ersten Ausbruchstestung weitere Schülerinnen oder Schüler positiv getestet, wird der Fernunterricht bis zur zweiten Testung fortgesetzt. Je nach Resultat werden vom Contact Tracing weitere Massnahmen angeordnet. Eine Klassenquarantäne wird im Einzelfall geprüft und kann angeordnet werden, wenn die Hälfte oder mehr der Schülerinnen und Schüler positiv getestet sind.

Eltern sollten Kinder mit Krankheits- oder Erkältungssymptomen nicht in die Schule schicken und erst nach bestätigtem negativem Corona-Test wieder Kontakte zu anderen Kindern oder Erwachsenen zulassen. Auch Eltern und Geschwister sollten sich schon beim Auftreten von geringen Symptomen testen lassen. mt

Nachrichten zu Kanton Bern »