Sie sind hier

Abo

Biel

Kollegah kommt ans Vibez

Am Vibez-Festival wird auch der deutsche Skandalrapper Kollegah auftreten. Dass das Polizeiinspektorat den Anlass prüft, ist allerdings Routine.

Bild: Keystone

Einer breiteren Öffentlichkeit dürfte der deutsche Rapper Kollegah noch wegen der Wirren um die Verleihung des Musikpreises Echo bekannt sein. Kollegah und sein Kollege Farid Bang hatten eine Auszeichnung für ein Album erhalten, das Textzeilen enthält, die als Ausdruck von Antisemitismus gewertet werden können. Der zum Islam konvertierte Rapper hatte sich in der Vergangenheit auch kritisch über Israel geäussert und sich für die palästinensische Sache stark gemacht. Weiter verhinderten frauenfeindliche Inhalte und ein Hang zu Verschwörungstheorien bislang, dass sich Kollegah einen Ruf als Feingeist erarbeiten konnte – eher wird er als «Skandalrapper» bezeichnet.

Ordnung in Gefahr?
Und mit diesem Ruf kommt er nun im Juni ans Bieler Vibez-Festival. Grund genug für das Online-Portal «Nau.ch» zu insinuieren, die «Stadt Biel» prüfe ein «Auftrittsverbot» für Kollegah. So einfach und plakativ ist die Sache allerdings nicht. Die Stadt (im Sinne der politischen Exekutive) ist weder Prüfungs- noch Bewilligungsbehörde, was die Erteilung der gastgewerblichen Bewilligung betrifft. Vielmehr ist es der Regierungsstatthalter, der diese Bewilligung ausstellt. Er tut dies auch auf Basis des Fachberichts, den das Polizeiinspektorat verfasst und ihm zustellt.

Das Polizeiinspektorat erstellt diesen Bericht jedoch nicht alleine wegen Kollegah. Vielmehr wird jede grössere Veranstaltung untersucht, welche die öffentliche Ordnung gefährden könnte. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn gleichzeitig auf engem Raum mehrere sicherheitsrelevante Grossanlässe stattfinden. Gestützt auf Artikel 11 des Ortspolizeireglements könnte das Polizeiinspektorat dem Regierungsstatthalter empfehlen, die Bewilligung nicht zu erteilen. Artikel 11 besagt: «Vorführungen und Handlungen, welche geeignet sind, die Sicherheit der Teilnehmenden des Strassenverkehrs oder die öffentliche Ordnung massgeblich zu beeinträchtigen, sind verboten.»

Dazu ist eine Güterabwägung nötig: Die Wirtschafts- und die Kunstfreiheit sind von der Verfassung garantierte Grundrechte, deren Beschränkung unter anderem ein überwiegendes öffentliches Interesse voraussetzt.

Infotafeln an Nacktfestival
André Glauser, Leiter Abteilung Öffentliche Sicherheit, betont: Bevor überhaupt ein Verbot zur Diskussion stehe, werde mit den Veranstaltern eine Lösung gesucht. So war es beispielsweise beim Nacktfestival in der Innenstadt: Damit Passanten das sich ihnen darbietende Geschehen einordnen konnten, wurden Infotafeln aufgestellt, die dieses als Kunst kenntlich machten.

Am häufigsten seien Massnahmen im Fall von Werbung im öffentlichen Raum, wenn diese die Verkehrssicherheit gefährde, sagt Glauser. Denkbar sind auch Massnahmen, wenn beispielsweise eine Anti-Folter-Standaktion allzu drastische Bilder verwendet. Dass ein Kulturanlass nicht bewilligt werde, sei hingegen in den letzten Jahren in der Region nie vorgekommen. 
Tobias Graden

Nachrichten zu Kultur »