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Konsumentenschutz verzeigt Heliflug-Anbieter wegen Greenwashing

Die Stiftung für Konsumentenschutz hat Strafanzeige gegen den Helikopterflug-Anbieter Elite Flights eingereicht. Der Anbieter verstosse gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, indem er Helikopterflüge als "umweltfreundlich" anpreise.

(sda) Der Konsumentenschutz gehe seit dem Sommer 2023 konsequent gegen das sogenannte Greenwashing vor, teilte die Stiftung am Donnerstag mit. Nach den damals von der Lauterkeitskommission gutgeheissenen Beschwerden gegen acht beschönigende Umwelt-Werbebotschaften hätten sechs Unternehmen die Werbung angepasst oder gelöscht.

Der Telekomanbieter Swisscom hingegen spielt gemäss dem Konsumentschutz auf Zeit. Und Elite Flights zeigte sich gemäss den Angaben "uneinsichtig". Zwar bewerbe die Firma ihre Helikopterflüge nicht mehr als "klimaneutral", aber neu als "umweltfreundlich".

Damit ignoriere sie die Empfehlung der Lauterkeitskommission, kritisiert der Konsumentenschutz und reichte Strafanzeige ein. Die Stiftung ist der Ansicht, dass auch "umweltfreundlich" bei der Werbung für Helikopterflüge irreführend ist.

Elite Flights bietet unter anderem Rundflüge mit Landungen auf Weingütern, Rundflüge mit Gletscherlandungen, "Ausflüge auch mal ins Ausland" und Geschäftsflüge an. Die Flüge seien zertifiziert CO2-neutral heisst es auf der Internetseite des Unternehmens. Auf eine Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA wegen einer Stellungnahme reagierte Elite Flights bis am Donnerstagmittag nicht.

Wie der Konsumentenschutz weiter mitteilte, richtet er eine Meldeplattform für Greenwashing ein. Veranlasst dazu haben die Stiftung zahlreiche Klagen aus der Bevölkerung über oftmals irreführende Werbebotschaften. Der Konsumentenschutz überprüft die Meldungen und verfolgt sie weiter.

Das Problem sei indessen grundsätzlicher Art, schrieb die Stiftung. In der Schweiz bestehe keine Regelung für umweltbezogene Werbung. Nur durch gesetzliche Vorgaben für Werbebotschaften im Zusammenhang mit Klimaneutralität, Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit lasse sich sicherstellen, dass Konsumentinnen und Konsumenten nicht getäuscht würden, hielt der Konsumentenschutz fest. Die EU sei da weiter: Fehle bei Umweltaussagen der Nachweis, seien sie verboten.

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