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Berner Jura

"Warum kann das Berner Volk nicht abstimmen?"

In einer Eingabe vom 6. Februar 2013 an den Regierungsrat des Kantons Bern verlangt Nationalrat Rudolf Joder als Mitglied der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates Auskunft über die von der Berner Regierung mit dem Kanton Jura vereinbarten Absichtserklärung betreffend Berner Jura.

Bild: bt/a

(mt) In dieser Absichtserklärung ist die erneute Einleitung von Abstimmungsverfahren vorgesehen über die Gründung eines neuen, aus dem Berner Jura und dem Kanton Jura bestehenden Kantons. Nationalrat Rudolf Joder will wissen, warum dazu im Kanton Jura eine obligatorische Volksabstimmung durchgeführt wird, während auf der Seite Berns nur eine Konsultativabstimmung im Berner Jura vorgesehen ist "und die restlichen 95 Prozent der Bernerinnen und Berner von diesem Entscheid ausgeschlossen werden."

Zudem verlangt Nationalrat Rudolf Joder Aufschluss darüber, warum der Regierungsrat des Kantons Bern einen neuen Artikel in der jurassischen Kantonsverfassung akzeptiert, der die Neugründung des Kantons Jura unter Einbezug des Berner Juras vorsieht, was die Gebietsgarantie des Kantons Bern gemäss Artikel 53 der Bundesverfassung verletzen könnte mit der Folge, dass dieser Artikel durch die Bundesversammlung nicht genehmigt wird.

Schliesslich wird Auskunft darüber verlangt, warum eine solche Absichtserklärung für eine Trennung abgeschlossen worden ist, obschon der Regierungsrat gemäss Artikel 5 der bernischen Verfassung verpflichtet ist, Vorkehrungen zu treffen, „um die Verbundenheit zwischen dem Berner Jura und dem übrigen Kanton Bern zu stärken“.

Nationalrat Rudolf Joder verlangt diese Auskünfte im Zusammenhang mit der Prüfung des neuen Verfassungsartikels in der jurassischen Verfassung durch die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) im Zusammenhang mit dem Gewährleistungsverfahren durch die eidgenössische Bundesversammlung.



 

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