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Finden Sie die sofortige Freistellung der Mitarbeiterin in Ordnung?
Die NZZ deckte gestern den Fall auf, er wurde die News des Tages: Eine Mitarbeiterin der Parlamentsdienste, in der Freizeit offenbar als Sexdarstellerin unterwegs, veröffentlicht Nackt-Selfies auf dem Social-Media-Dienst Twitter, der auch Pornos akzeptiert. Mindestens eines dieser Bilder entstand am Arbeitsplatz.
Juristen konnten die Frage nicht schlüssig beantworten, ob die Frau Arbeitsrecht verletzt. Dennoch zogen die Parlamentsdienste gestern Abend die Notbremse: «Im Interesse des guten Rufs des Parlamentes und seiner Dienste ist die Frau freigestellt worden», teilten sie mit, zumindest bis personalrechtliche Fragen geklärt seien. Der Twitter-Account der Frau soll inzwischen gelöscht sein. sda/jsz
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