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Luxusuhren

Blancpain gewinnt Rechtsstreit

Das Institut für Geistiges Eigentum bewilligte ein chinesisches Markenlogo, das demjenigen der Uhrenmarke Blancpain ähnlich sieht. Nun pfeift das Bundesverwaltungsgericht die Anstalt zurück.

Symbolbild: Keystone

Jon Mettler

Wer das Warenzeichen der traditionsreichen Luxusuhrenmarke Blancpain mit dem Logo der neuen chinesischen Marke Reapain vergleicht, wird eine verblüffende Ähnlichkeit feststellen: Nicht nur verwendet Reapain dieselbe Endung «Pain» wie die ältere Marke, sondern auch ein gleichartiges Schriftbild.

Das wollte die Swatch-Tochter Blancpain nicht auf sich sitzen lassen. Ihre Anwälte wehrten sich gegen das aus ihrer Sicht plumpe Plagiat beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum: Reapain sollte nicht in der Schweiz als Marke registriert werden.

Dann kam eine faustdicke Überraschung. Denn die Bundesanstalt wies die Beschwerde des Uhrenherstellers aus dem waadtländischen Le Brassus ab. In der Begründung heisst es, Blancpain habe es unterlassen, die behauptete Bekanntheit mit Nachweisen glaubhaft zu machen. Es sei deshalb von einer durchschnittlichen Kennzeichnungskraft auszugehen. Zudem wiesen beide Logos trotz Ähnlichkeiten deutliche Unterschiede auf, womit eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen werden könne.

Spuren führen nach China

Dagegen erhob die Luxusuhrenmarke Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Die Richter in St. Gallen kassierten den Entscheid des Instituts. Die Bundesanstalt wurde angewiesen, die Marke Reapain im Markenregister zu löschen.

In der Urteilsbegründung heisst es: Reapain übernehme von Blancpain «nicht nur den Zeichenbestandteil ‹Pain›, sondern auch deren ungewöhnliches Schriftbild mit Serifenschrift, Kapitälchen sowie grösser geschriebenen Anfangs- und Endbuchstaben».

Dadurch erwecke sie bei «den angesprochenen Adressaten den Eindruck, die mit den streitgegenständlichen Marken versehenen Waren stammten von derselben Fabrikantin, die mit ähnlichen Zeichen versehene Waren in unterschiedlichen Märkten positioniert».

Reapain ist hierzulande von einem chinesischen Staatsbürger eingetragen worden. Als Adresse hat er eine Anschrift in Maoming hinterlegt, einer Stadt im Süden der Volksrepublik. Bislang sind im Internet auf den einschlägigen Verkaufskanälen keine Uhren der Marke erhältlich. Einzig auf Onlineplattformen für Schwarmfinanzierung finden sich Projekte aus Asien, die Kapital für die Herstellung von Reapain-Fliegeruhren suchen. Fotos von Prototypen zeigen ein Markenlogo auf dem Gehäuse, das dem umstrittenen Schriftzug sehr ähnlich sieht.

Blancpain wurde im Jahr 1735 gegründet und gehört seit 1992 zum weltgrössten Uhrenkonzern Swatch Group mit Sitz in Biel. Die Manufaktur stellt nur etwa 30 000 bis 40 000 Uhren pro Jahr her. Branchenkenner schätzen den jährlichen Umsatz auf rund 370 Millionen Franken. Im Handel sind die Luxusuhren ab 7500 Franken erhältlich. Markenchef ist Marc Hayek, Sohn von Swatch-Group-Präsidentin Nayla Hayek und Neffe von Konzernchef Nick Hayek.

Swatch legt sich mit Apple an

Die Uhrengruppe ist dafür bekannt, ihre Rechte auf Marken und Slogans vehement zu verteidigen. Ihre Rechtsabteilung legt sich dabei nicht nur mit kleinen Fischen an, sondern auch mit renommierten Unternehmen.

Im April hatte das Bundesverwaltungsgericht die Marke Swatch in einem Rechtsstreit mit dem US-Technologiekonzern Apple den Rücken gestärkt. Konkret ging es um den Slogan «Tick different» (etwa: «Ticke anders»), den Swatch als Marke schützen wollte. Das sah Apple als Angriff auf die Werbekampagne «Think different» («Denke das andere»). Die Richter erklärten, der Werbespruch von Apple sei in der Schweiz nicht ausreichend bekannt, um einen Widerruf des kalifornischen Konzerns zuzulassen.

Im aktuellen Fall um Reapain ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts endgültig. Der chinesische Markeninhaber kann nicht mehr ans Bundesgericht gelangen, weil es sich um einen Rekurs gegen einen Entscheid des Instituts für Geistiges Eigentum handelt.

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Manor gewinnt 
Logo-Streit

  • Die Warenhauskette Manor gewinnt einen Rechtsstreit um ihr neues Logo. Die Firma Einkaufspartner AG beschwerte sich wegen Nachahmung ihres Signets. Das Zürcher Handelsgericht urteilte nun, dass die beiden Logos deutlich zu unterscheiden seien.
  • Im März 2016 präsentierte Manor ein neues Logo: Es besteht aus vier nicht zusammenhängenden Teilen und hat Ähnlichkeiten mit einem Kleeblatt.
  • Einkaufspartner AG mit Sitz in St. Gallenkappel erkannte im neuen Manor-Logo ihr eigenes Markenzeichen. Einkaufspartner AG ist eine Einkaufsplattform für Bodenbeläge, Innendekorationen und Möbel. Das Unternehmen fürchtete eine Verwechslungsgefahr, die den Eindruck erwecken könnte, dass Einkaufspartner von Manor übernommen worden sei. Das Handelsgericht schloss sich dem aber nicht an. sda

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