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Finanzen

Milliarden-Entscheid unter Verschluss

Die Eidgenössische Steuerverwaltung befürchtet jährliche Steuerausfälle von 2,3 Milliarden Franken bei Bund, Kantonen und Gemeinden als Folge der Aktienrechtsrevision. Das zeigt ein vertraulicher Bericht.

Auszug aus dem vertraulichen Papier der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Bild: TA

Andreas Valda

Im Fokus steht ein vertraulicher Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Er datiert vom 25. Januar, ist sechs Seiten dünn und gepfeffert im Inhalt. Die Experten des Finanzdepartements beurteilen darin die steuerlichen Folgen eines Antrags des SVP-Fraktionschefs Thomas Aeschi in der Wirtschaftskommission des Nationalrats. Der Sachverhalt der Stellungnahme sei so kompliziert, dass die meisten Nationalräte ihn kaum verstehen würden, sagten mehrere Kommissionsmitglieder dieser Zeitung.

Weil er so kompliziert ist, hat die ESTV im Bericht zwei Sätze in grosser, fetter Schrift hervorgehoben und unterstrichen: Wird der Antrag Aeschi umgesetzt, entstehen Bund, Kantonen und Gemeinden «jährliche Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer und den Einkommenssteuern von bis zu rund 2,3 Milliarden Franken».

Was will Aeschi? Er will aus einer geplanten Änderung im Aktienrecht eine maximale Steueroptimierung zugunsten von Aktionären herausholen. Mit dieser Änderung geht es um das sogenannte Kapitalband. Das Wort bezeichnet einen Korridor, innerhalb dessen es einer Aktiengesellschaft (AG) künftig erlaubt sein soll, ihr Kapital x-mal zu erhöhen und zu senken, ohne jedes Mal ein aufwendiges Verfahren durchführen zu müssen.

Beispielsweise soll eine AG künftig ihr Kapital im ersten Jahr von 80 auf 100 Millionen Franken erhöhen können, um es im gleichen Jahr auf 85 Millionen zu senken. Im zweiten Jahr erhöht sie ihr Kapital auf 120 Millionen, um es wieder auf 90 Millionen zu senken – und so weiter. Jedes Mal kann die AG den Aktionären die Dividende steuerfrei aus der Kapitalreserve ausschütten – im ersten Jahr 15 Millionen, im zweiten Jahr 30 Millionen. So sparen die Aktionäre Steuern auf ihren Dividenden.

 

Bund gegen Steuerumgehung

Der Gesetzesentwurf zum Kapitalband kommt auf Wunsch der Wirtschaft. Der Bundesrat erfüllte ihn mit der laufenden Aktienrechtsrevision. Dahinter stehen Wirtschaftskanzleien und Aktienrechtsprofessoren. «Das Kapitalband gibt mehr Flexibilität für Unternehmen und sorgt für mehr Rechtssicherheit», schreibt der Bundesrat in der Botschaft. Der Verwaltungsrat holt sich den Blankocheck für das Kapitalband an der Generalversammlung für jeweils fünf Jahre.

Der Bundesrat wusste indes, dass man mit dem Kapitalband Steueroptimierung im grossen Stil betreiben kann. Deshalb baute er flankierende Regeln in die Vorlage ein: «Es soll verhindert werden, dass Aktionäre steuerliche Vorteile generieren, indem sie keine steuerbaren Dividenden mehr ausrichten», zitiert die ESTV im Bericht den Bundesrat.

Doch Aeschi und mit ihm die Wirtschaftskreise, die hinter dem Antrag stehen, wollen diese flankierenden Regeln streichen. Damit ebnen sie privaten Aktionären den Weg, bei einer Kapitalherabsetzung den allfälligen Liquidationsgewinn nicht besteuern zu müssen. Diese Praxis – mittels Banken als Zwischenhändlern – gibt es schon heute. Die ESTV beschreibt sie im Geheimbericht und befürchtet, dass sie mit der Einführung eines Kapitalbands stark ausgeweitet würde. Daraus resultieren die besagten milliardenschweren Steuerverluste. Die ESTV schätzt sie wie folgt:

Der Kreis der Profiteure: An der Schweizer Börse werden rund 210 Firmen mit Sitz in der Schweiz und Liechtenstein gehandelt. Sie sind im Swiss-Performance-Index erfasst. Ihre aktuellen jährlichen steuerbaren Dividendenausschüttungen betragen 31 Milliarden Franken. Ihr Marktwert summiert sich auf 1349 Milliarden, ihr Aktienkapital auf rund 20 Milliarden.

Steuerfreie Reserven: In einer konservativen Annahme – die Rede ist von einer Reduktion und einer Erhöhung des Grundkapitals um 6 Prozent – könnten diese Gesellschaften jährlich «81 Milliarden Franken Kapitalreserven» schaffen und danach steuerfrei ausschütten.

Weniger Einkommenssteuern: Aktionäre würden weniger Dividenden als Einkommen versteuern. Der Bund, die Kantone und die Gemeinden nähmen weniger Steuern ein. Die ESTV schätzt den Ausfall auf «0,791 bis 1,185 Milliarden Franken» pro Jahr.

Weniger Verrechnungssteuern: Schütten Firmen Dividenden aus, müssen sie die 35-prozentige Verrechnungssteuer abziehen. Schütten sie aber Kapital aus, entfällt diese Steuer. Der Bund erhielte geschätzt «1,085 Milliarden Franken jährlich» weniger Steuern.

Das Fazit des geheimen Berichts: «Aus der Sicht der ESTV ist der Antrag Aeschi abzulehnen.»

 

Präsident informierte nicht

Dennoch entschied die Wirtschaftskommission vor drei Wochen mit grossem Mehr, Aeschis Antrag gutzuheissen und diesen als Mitbericht an die zuständige Rechtskommission zu senden. Diese Kommission behandelt die Aktienrechtsrevision und den Mitbericht kommenden Donnerstag. Gegen den Antrag stellten sich laut Quellen die SP-Nationalräte, ein Grüner und ein CVP-Mitglied. Ein weiterer CVPler enthielt sich der Stimme.

Dass der geheime ESTV-Bericht dieser Zeitung zugespielt wurde, hat mit dem Vorgehen des Präsidenten der Wirtschaftskommission, SVP-Nationalrat Jean-François Rime, zu tun. Der Parteikollege von Aeschi entschied, den Beschluss geheim zu halten. Möglicherweise hat er gegen das Parlamentsgesetz verstossen. Darin steht: «Der Präsident unterrichtet die Medien über die wesentlichen Ergebnisse der Kommissionsberatungen.» Rime tat dies nicht. Offenbar fand er, dass die potenziellen Steuerfolgen unwesentlich seien.

Thomas Aeschi wollte sich auf Anfrage nicht äussern und verwies auf den Kommissionspräsidenten. Rime sagt, dass Mitberichte «der Koordination zwischen den Kommissionen» dienten. Als solche seien sie «vertraulich». Die Öffentlichkeit erfahre von den Inhalten später. «Übernimmt die Rechtskommission die Anliegen des Mitberichts der Wirtschaftskommission, so werden diese anschliessend im Rat öffentlich erläutert und diskutiert», betont Rime. Ob der Mitbericht nicht wesentlich sei und als solcher publiziert werden müsste, beantwortete er nicht.

 

Kommission unter Zeitdruck

Opponierende Kommissionsmitglieder wollten sich aus Furcht vor rechtlichen Konsequenzen nicht äussern. Es sei inakzeptabel, dass der Mitbericht nicht publik gemacht werde, sagt ein Mitglied stellvertretend. Skandalös sei auch, dass die Kommission diesen Beschluss gefasst habe, «ohne genügend Zeit zu haben und ohne eine Anhörung durchzuführen».

Ein Vertreter der Mehrheit bestätigt, dass die Zeit kurz bemessen gewesen sei. Er habe dem Antrag zugestimmt, um der Rechtskommission den steuerlichen Zusammenhang von Aktien- und Steuerrecht vor Augen zu führen. Ein Kapitalband mache nur Sinn, wenn man seine steuerlichen Folgen akzeptiere. «Sonst wird es für Gesellschaften uninteressant. Dann können wir es gleich aus der Revision streichen.»

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Banken helfen bei Steuerumgehung

Im vertraulichen Bericht vom 25. Januar an die Wirtschaftskommission des Nationalrats verrät die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) erstmals, wie private Aktionäre bei Aktienkapitalherabsetzungen Steuern optimieren. Sie tun dies mithilfe des 2011 eingeführten Kapitaleinlageprinzips (KEP). Dieses ermöglicht, dass Aktionäre Kapital einzahlen und es später steuerfrei beziehen. «Seit seiner Einführung benützten Publikumsgesellschaften das KEP vermehrt dazu, anstelle steuerbarer Dividenden periodisch steuerfreie Reserven aus Kapitaleinlagen an Aktionäre auszuschütten», heisst es im ESTV-Bericht. Sie umgehen häufiger legal die Einkommenssteuern als früher. val

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