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Fotodrohnen

Nicht alles Gute kommt von oben

Von Biel aus soll er die Schweiz erobern: der Modellhelikopter «Phantom». Mit einer Kamera wird er zur Drohne. Der Datenschutzbeauftragte ortet grosse Missbrauchsgefahr.

Patrick und Stefan Kobel (v. l.) wittern mit dem Modellhelikopter «Phantom» ein gutes Geschäft. Bild: Peter Samuel Jaggi

Tobias Graden

Modische Shorts, leichte Sommerhemden, Flip-Flops an den Füssen und eine lässige Sonnenbrille auf der Nase: Patrick und Stephan Kobel verströmen an diesem sonnigen Tag die Coolness weitgereister Piloten. Mit der Nonchalance von Habitués tragen sie eine metallene Kiste auf das Feldschlösschen-Areal, stellen sie ab und entnehmen ihr einen kleinen Modellhelikopter. Das Fluggerät hat vier Rotoren, seine Designsprache ist an Apple-Produkte angelehnt und es wiegt weniger als ein Kilogramm. Patrick Kobel blickt prüfend in den Himmel und sagt: «Etwas viel Wind.» Doch kurz darauf hebt er ab, der DJI «Phantom», und steigt erstaunlich rasch hoch in den Himmel. Patrick Kobel bedient die Fernsteuerung, fliegt Kreise, es sei so leicht, wie's aussehe, meint er: «Nach zehn Minuten hat jedermann den Heli im Griff.» Eine kurze Landung, Stefan Kobel montiert eine kleine Kamera an der Unterseite des Fluggeräts, dieses steigt wieder hoch und schiesst nun alle zwei Sekunden Flugbilder vom Walserplatz. Die Vorstellung ist geglückt, die Brüder Kobel lächeln.

So einfach wie noch nie
Kobels importieren mit ihrer Firma Trenderia als einer von drei offiziellen Partnern des Herstellers den «Phantom» in die Schweiz. In Bern aber hat ein Mann weniger Freude an dem Gerät, das erst seit kurzem in der Schweiz erhältlich ist. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte Hanspeter Thür hat in einem Interview mit SRF auch schon deutliche Worte gebraucht, wie er reagieren würde, wenn er einen solchen mit einer Kamera bestückten Helikopter vor seinem Balkon herumschweben sähe: «Ich würde ihn sofort herunterholen und ihm mit dem geeigneten Instrument das Nötige verabreichen.»

Der Grund für den Unmut: Noch nie war es so einfach, Luftaufnahmen – Bilder und Videos – in passabler Qualität, einfach handhabbar und zu günstigem Preis herzustellen. Das Fluggerät alleine kostet um 750 Franken, es ist kompatibel mit der meistverkauften Outdoor-Sportkamera, die ab etwa 350 Franken zu haben ist. Was früher Profis vorbehalten war, kann nun von Jedermann genutzt werden. Und damit steigt die Gefahr des Missbrauchs: Es ist ein leichtes, die sonnenbadende Nachbarin auf ihrem Balkon zu fotografieren, möglicherweise unbemerkt.

«Das Gefährdungspotenzial liegt auf der Hand», sagt Eliane Schmid, Sprecherin des Datenschutzbeauftragten. Sie erinnert daran, dass die Grundsätze des Datenschutzgesetzes eingehalten werden müssen, wenn auf diese Weise erkennbare Personen aufgenommen werden. Eine Privatperson brauche einen «Rechtfertigungsgrund für eine Personendatenbearbeitung, und das kann eigentlich nur die Einwilligung der Gefilmten sein». Gemäss «TagesWoche» habe der Datenschutzbeauftragte das Bundesamt für Zivilluftfahrt gedrängt, die Nutzung solcher Drohnen zu beschränken. Gemäss Eliane Schmid ist es aber «noch unklar, mit welchen rechtlichen Mitteln und auf welcher Ebene gehandelt werden kann». Der Nutzer müsse sich auf jeden Fall «bewusst sein, dass er unter Umständen gegen das Datenschutzgesetz verstösst oder sich sogar strafbar macht».

Verständnis beim Importeur
Patrick und Stefan Kobel wissen um die heiklen Punkte. Sie geben darum mittlerweile den Käufern der Drohnen ein Merkblatt des Bundesamtes für Zivilluftfahrt mit, auf denen die rechtlichen Grundlagen für den Betrieb kurz dargestellt sind (siehe Infobox). Einer allfälligen Verschärfung dieser Regeln stehen sie nicht nur ablehnend gegenüber: «In Städten oder über Privatgrundstücken muss das Fliegen nicht unbedingt erlaubt sein. Auf der freien Wiese aber sollte man ungestört spielen dürfen.» Stefan Kobel ergänzt: «Es wäre schade, wenn wegen einiger schwarzer Schafe ein Hobby zu stark reglementiert würde.»

Sicher ist, dass die Verbreitung solcher Fotodrohnen in den nächsten Jahren stark zunehmen wird. Mittlerweile sind seit Anfang Jahr in der Schweiz geschätzte 2500 Geräte im Umlauf, Tendenz stark steigend. Ab dieser Woche beliefert Kobels Unternehmen Trenderia etwa die Kette Mediamarkt. Grosses Potenzial gibt es aber nicht nur im Hobbybereich, sondern auch für professionelle Anwendungen, etwa für Medien. In den USA besteht gemäss «TagesWoche» bereits ein Selbstregulierungsorgan von Medienschaffenden, das den Umgang definiert. So solle verhindert werden, dass sich künftig in Strassenschluchten von Städten bei jedem Ereignis Schwärme von Fotohelikoptern bilden.

"Rechtliche Hinweise"

  • Ein Modellfluggerät wird erst dann zur Drohne, wenn es bestimmten Zwecken dient und nicht allein der Spass am Flug im Vordergrund steht.
  • Bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm dürfen Drohnen ohne Bewilligung eingesetzt werden. Voraussetzung: Der Pilot muss immer Sichtkontakt zur Drohne haben. (Betrieb mit Videobrillen nur mit Begleitung).
  • Nötig ist eine Haftpflichtdeckung im Umfang von mindestens einer Million Franken.
  • In der Nähe von Flughäfen gelten Einschränkungen.
  • Luftaufnahmen sind grundsätzlich zulässig. Zu beachten sind aber der Schutz der Privatsphäre und die Vorschriften des Datenschutzgesetzes. 

Quelle: Verordnung des Uvek über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien.

Link: www.trenderia.ch

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