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Auf vielen Baustellen ruht die Arbeit während der kältesten Zeit des Jahres. Die Arbeiter kompensieren dann die Überzeit, die sie im Sommer geleistet haben. Will der Bauherr aber, dass weitergearbeitet wird, muss er für die entsprechenden Massnahmen aufkommen, die zum Schutz der Arbeiter und für die Qualität der Arbeit nötig sind.<br><br style="font-style: italic;"><span style="font-style: italic;">Ausführlicher Bericht im BT vom Donnerstag, 8. Oktober, auf Seite 5 - oder im E-Paper</span><br>
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