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Abnützung

Verlieren Banknoten ihren Wert?

Am häufigsten geht die Zwanzigernote kaputt. Beschädigte Banknoten werden von der Schweizerischen Nationalbank ersetzt. Nur: Wo sind die Grenzen?

Eine zerstückelte Banknote kann umgetauscht werden. Montage: db

Matthias von Wartburg

Zerknittert, zerknüllt, Ecken ab, verwaschen oder zerrissen und mit Klebstreifen geflickt. Papiergeld nützt sich ab. Ist eine Banknote beschädigt, kann diese bei der Schweizerischen Nationalbank (SNB) umgetauscht werden. 2015 musste mehr als jede sechste Note aus dem Verkehr gezogen werden. «Die Anzahl eingereichter beschädigter Banknoten variiert von Jahr zu Jahr. Die Bandbreite liegt zwischen rund 30 000 und knapp 36 000 Noten», heisst es bei der Bargeldabteilung der SNB.

Deutlich höhere Zahlen kann es bei alten Geldscheinen geben, die aus dem Verkehr gezogen werden. Beschädigte und ausgelaufene Banknoten werden von der Schweizerischen Nationalbank vernichtet. Allein im Jahr 2015 waren das zusammen über 70 Millionen Noten. Der Nominalwert dieser Noten betrug 4,4 Milliarden Franken.

Verbrannt, verfärbt, zerrissen

Die Hauptursache für die Beschädigung seien zerrissene Banknoten: «Dies aufgrund der Eigenheit der Benutzer, die Banknoten zu falten, um diese in der Brieftasche oder in der Hosentasche zu verstauen.» Ausserdem werden häufig verfärbte Noten zum Umtausch eingereicht. Verfärbte Banknoten gibt es zum Beispiel dann, wenn ein Sicherheitskoffer unsachgemäss geöffnet wird.

Bei verfärbten oder zerrissenen Geldscheinen die Echtheit zu überprüfen, stellt für die Spezialisten der Schweizerischen Nationalbank meist keine grosse Herausforderung dar. Anders sieht es bei verbrannten oder vermoderten Banknoten aus. Auch solche werden häufig eingeschickt, wie es bei der SNB heisst: «In diesen Fällen ist die Prüfung teilweise sehr aufwendig und kann mehrere Monate dauern.»

Die Lebensdauer von Banknoten variiert je nach Wert. Offensichtlich gehen die Konsumenten mit wertvollen Geldscheinen sorgfältiger um. Die Tausendernote, die am seltensten im Umlauf ist, hat laut der SNB eine durchschnittliche Lebensdauer von über 25 Jahren. Die Zweihunderternote liegt bereits deutlich zurück (siehe Grafik).

Gesucht für Rückerstattung

Nicht alle beschädigten Banknoten werden zurückerstattet. Wer eine kaputte Note umtauschen will, muss das Formular «Gesuch für den Ersatz beschädigter Banknoten und Münzen» ausfüllen und das beschädigte Geld per Post an die Schweizerische Nationalbank schicken oder am Schalter abgeben. Laut SNB kann «ein gewisser Prozentsatz im tiefen einstelligen Bereich aus verschiedenen Gründen nicht umgetauscht werden».

Damit eine defekte Banknote umgetauscht wird, muss die Schweizerische Nationalbank deren Echtheit überprüfen können. Ausserdem muss sichergestellt sein, dass zwei Notenteile nicht gegen zwei neue Exemplare eingetauscht werden können.

In folgenden Fällen kann eine Banknote eingetauscht werden:

- Verwaschen, verfärbt zerknittert, verbrannt, vermodert: Die Nationalbank muss die Echtheit der Banknote feststellen können. Die Seriennummer muss nicht zwingend lesbar sein.

- Halbe Banknote: Das Notenstück muss grösser sein als die Hälfte der ganzen Note. Ausserdem muss man die Seriennummer vollständig erkennen.

- Zerstückelte Note: Mehrere Notenteile müssen zusammengezählt grösser sein als die Hälfte der ganzen Note. Ausserdem muss man die Seriennummer vollständig erkennen.

Es geht auch ohne Formulare

Defekte Banknoten können aber auch ohne Formular eingelöst werden. Wer sich den Gang zur Nationalbank sparen will, versucht einfach, mit der Note im Einkaufsladen zu bezahlen. Die Chancen für eine Annahme stehen gut: «Grundsätzlich nehmen unsere Kassenmitarbeitenden beschädigte Noten an», so Andrea Bauer, Mediensprecherin der Migros. Auch Ramón Gander, Mediensprecher bei Coop, sagt: «Solange die Echtheit einer Note sichergestellt werden kann, nehmen wir beschädigte Geldnoten an.»

Wer also eine zerrissene Note hat, geht damit einkaufen. Wer eine verbrannte Note hat, muss zur SNB.

Kommentare

Biennensis

Wer CHF-Banknoten vernichtet (verbrennt), macht sich strafbar – heisst es oft. Aber stimmt das?


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