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Biel

Kneubühl nach Thun verlegt

Überraschende Wende im Fall Peter Hans Kneubühl. Am Donnerstag wurde der Bieler «Amok-Rentner» wieder ins Regionalgefängnis Thun verlegt. Damit hat er das Ziel seines Hungerstreiks erreicht.

Peter Hans Kneubühl beim Prozess in Biel im Januar 2013. Copyright / Peter Samuel Jaggi / Bieler Tagblatt
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Mit der Verlegung von Peter Hans Kneubühl nach Thun vollzieht das kantonale Amt für Justizvollzug (AJV) eine spektakuläre Kehrtwende. Mitte Januar hatte es Kneubühls ersten Hungerstreiks ausgelöst, weil es diesen in die Anstalt Thorberg verlegte. Das Gefängnis in Thun, wo Kneubühl vorher über sechs Jahre einsass, sei für seine Unterbringung ungeeignet. Auf diesem Standpunkt beharrte das AJV auch nach Kneubühls zweitem Hungerstreik, den er Ende Mai verkündete. 
Weitere Details morgen im BT.
pst

Kommentare

Binkert

Ich frage mich schon von Anfang an, ob die Aktion seinerzeit von der Polizei inszeniert war. Hat Herr Kneubühl wirklich geschossen ? Warum gibt unsere Justiz immer nach, wenn Herr Kneubühl etwas verlangt und sich wehrt ? Ist da an der ganzen Geschichte etwas faul ? Hat man uns wirklich die ganze Wahrheit gesagt ? Oder musste Herr Kneubühl für jemand anders den "Gring" herhalten ? Warum äussern sich die Herren der Justiz nicht mehr zu diesem Fall ? Ich bin mit den Komentaren der anderen Rednern absolut einverstanden. Jemanden zu verurteilen, ohne eine handfesten Beweis zu haben, ist einfach. Ich hoffe für Herrn Kneubühl, dass die wirkliche Wahrheit noch einmal an's Licht kommt. Und für alle die dieser Fall nicht interessiert. " Schweiz kannst ruhig weiterschlafen"


Observador

Die Berner Justiz funktioniert wie jede Justiz in einer Diktatur: Was nicht passt, wird passend gemacht. Man geht dabei umgekehrt vor und nicht wie in einem Rechtsstaat. Zuerst wird das Urteil gefällt, das sich nur auf die Person Peter Kneubühl bezieht. Dann wird eine zum Urteil passende Begründung zusammengebastelt. Irgendwie muss die Begründung in sich logisch sein, ob sie der Realität entspricht oder nicht, ist egal. Da man in der Realität Herrn Kneubühl nur Lappalien als Straftatbestand nachweisen kann, wie etwa Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung et cetera, konnte man ihn nicht hinter Gitter bringen, wäre man den regulären weggegangen. Der Schuß ist nicht nachweisbar bzw man kann nicht nachweisen dass der Schuss von Herrn Kneubühl abgegeben wurde. Um aus dieser für die Behörden als Dilemma erscheinenden Zwickmühle herauszukommen, entschloss man sich bei der Berner Justiz, Hans Kneubühl verrückt zu erklären. Damit konnte man machen was man wollte und er war für alle Zeiten weggesperrt. Das Versagen der Justiz und Polizei muss nie aufgeklärt werden. Das funktioniert in allen Diktaturen gleich.


ligerius47

Hr. Peter Hans Kneubühl hat sich leider für die Selbstverteidigung entschieden. In den meisten Verfahren bringt das den Beschuldigten eher Nachteile. Dem Räderwerk der Justiz ist kaum ein Laye gewachsen. Viele Richter Profilieren sich bei solchen Prozessen vor allem dann wenn sie ihre Dissertation nur mit Plagiaten geschafft haben.


Biennensis

Stimmt! Da hatte der kleinwüchsige Richter ein doppeltes Heimspiel gegen den Herrn Kneubühl.


Demokrat

Schade, dass er sich nicht von Herrn Landmann beraten lies! Denn, eigene Selbstverteidigung versuche werden von Gerichten nie goutiert!


Biennensis

@Demokrat & ligerius47: Stimmt! Ich würde auch eher von einer Amok-Behörde(n) sprechen. Auch das die Spezialeinheit (?) jämmerlich und kläglich versagt hat - ist und bleibt ein Fakt! Den Erklärungsversuch des Einsatzleiters, dass dem Herrn Kneubühl die Flucht (im grellen "Bühnenlicht" der Spezialeinheit) nur Dank seinen sehr guten Ortskenntnissen (er kennt also seinen Garten) gelungen ist, werde ich zu meinen Lebzeiten wohl nie vergessen. Von der angeblichen "Kopfschuss-Geschichte" durch den Rentner ganz zu schweigen! PS: Das der Herr Kneubühl erneut (schon wieder) in der Zeitung ist, passt dem sehr gut (zu gut?) bezahlten Versagerhaufen natürlich ganz und gar nicht. Fazit: Mit der unsinnigen Zwangsverlegung haben sich diese Psychos (Verrückterklärer) gleicht selbst (schon wieder) ein verrücktes Eigentor gelandet...


Observador

Um einen Gegner zu vernichten, muss man mit der Sprache beginnen. Die Sprache ist das Wichtigste. Hat man es in den Köpfen der Menschen etabliert, dass jemand "minderwertig", "kriminell" oder was auch immer sein soll, kann man mit ihm auch machen, was man will. Nur wenige werden für jemanden einstehen, den man als "Amok"-Rentner bezeichnet. Das Bieler Tagblatt übernimmt hier die Sprache der Mächtigen.und spielt das Spiel der Vernichtung durch Worte mit. Mit einer solch massiven Hetzkampagne versucht man die völlig unverhältnismässig hohe Strafe zu rechtfertigen. In seinem fortgeschrittenen Alter ist Herr Kneubühl jetzt schon länger in Haft als so mancher tatsächlicher Killer. Der Kanton Bern ist keinen Dreck besser als Nordkorea


ligerius47

In den Medien immer wieder der Ausdruck "Amok - Rentner" Herr Kneubühl ist zu keiner Zeit Amok gelaufen. In keiner Zeitung steht die "Laueri - Polizei" obwohl dieser Ausdruck im Fall Kneubühl zutreffen würde. Der Fall Hr. Kneubühl wird bis zu seinem Ableben unter dem Tisch gehalten. Es sind noch zu viele Angesehene Politische Würdenträger in Amt und Ehren.


Demokrat

Bis heute wurde nie versucht die Wahrheit von damals herauszufinden! Die Schusswinkel Abgabe wurde nie geklärt. Hat er von der Zimmerdecke aus geschossen? Hat er überhaupt geschossen? Herr Kneubühler ist ein Fall für den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)


Observador

In Diktaturen ist das Verrückterklären von politischen Gegnern nichts ungewöhnliches. Um freie Handhabe zu haben, erklärt man jemanden für verrückt und kann in der Schweiz als weltweit einzigem Land jemanden für Bagatelldelikte effektiv lebenslänglich einsperren. Justiz und Polizei sind korrupt und treiben ihre Spielchen mit Leuten, die ihnen nicht passen. Kneubühl wäre schon längst frei und könnte uns viel erzählen, wenn man ihn nach dem Strafrecht verurteilt hätte. Aber da käme viel peinliches heraus und das will man nicht. Man will lieber, dass wir glauben, er wäre zweimal in sein von Hundertschaften der Polizei umzingeltes Haus zurückgekehrt und sei dabei schneller als Billy the Kid gewesen, als er angeblich einen Polizisten anschoss. Die Wirklichkeit war so, dass sich die Polizisten vor lauter Angst gegenseitig beschossen. Und das soll nicht rauskommen.


Biennensis

Warum haben diese Unmenschen (Behörden und Psychiatrie) mit der unsinnigen Verlegung, dem Peter Hans Kneubühl so viel Leid angetan und was wollten sie damit erreichen/bezwecken? PS: Im Fall von Peter Hans Kneubühl ist die Sache sehr verzwickt, weil er von der Justiz (u. a. das Gutachten der Frau Anneliese Ermer, FPD) als nicht schuldfähig taxiert wurde. Dabei ist der Rentner hellwach, omnipräsent, sehr gebildet und hochintelligent! Ob man das von seinen Scharfrichtern (Behörden, Psychologen, Psychiater, Richter usw.) auch sagen kann? Randnotiz: Im Jahr 2012 wurde die alternde FPD-Leiterin in die Pension geschickt.


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