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Diese dient der Präzisierung der Vorschriften zur Umsetzung der im Ortspolizeireglement enthaltenen Pflicht zur Verwendung von Mehrweggeschirr bei Veranstaltungen auf öffentlichem Grund. In Zukunft sollen ausnahmslos alle grösseren Veranstaltungen für Essen und Trinken Mehrweggeschirr verwenden müssen. Ausnahmen werden nur für Veranstaltungen gewährt, bei welchen sich die Durchsetzung der Mehrweggeschirrpflicht als unzumutbar, unmöglich oder unverhältnismässig erweisen würde. mt