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Biel

Grosser Rat beantragt 78 Millionen Franken für Spitalneubau

Für den Neubau des Spitalzentrum Biel/Bienne am neuen Standort in der Gemeinde Brügg soll der Kanton 78 Millionen Franken sprechen. Die Gesundheits- und Sozialkommission des Grossen Rates (GSoK) beantragt dem Grossen Rat den Rekrutierungsbeitrag.

Symbolbild: Keystone

Bereits im Jahr 2011 hatte der Grosse Rat Mittel für die bauliche Gesamterneuerung des Spitalzentrums Biel/Bienne bewilligt. Weil das Projekt noch nicht reif war, wurden die zurückgestellten 78 Millionen Franken aus dem Fonds für Spitalinvestitionen bisher nicht ausgegeben. In der Zwischenzeit hat sich herausgestellt, dass ein Standortwechsel mit einem Neubau für den Betrieb und für die Region Biel-Seeland/Berner Jura bedarfsgerechter und nachhaltiger ist, als die geplante Teilsanierung am aktuellen Standort im Vogelsang, wie der Kanton Bern mitteilt. Die 78 Millionen Franken sollen deshalb zugunsten des Neubaus umgewidmet werden. Die GSoK hat sich ausführlich mit dem Projekt befasst. Sie ist davon überzeugt, dass der Neubau in Brügg sinnvoll ist und die kantonalen Mittel am neuen Standort deutlich besser investiert sind. Sie empfiehlt dem Grossen Rat einstimmig dem Antrag des Regierungsrates zuzustimmen.

Kontroverse Diskussion zum Familienbericht
Ebenfalls zuhanden der nächsten Session vorberaten hat die Kommission den Familienbericht. Der Regierungsrat schlägt darin diverse Massnahmen zur Weiterentwicklung der kantonalen Familienpolitik vor, welche die Lebenssituation von Familien und Kindern im Kanton Bern längerfristig verbessern sollen. Darunter die Einführung von situationsspezifischen Familienpauschalen, welche die ökonomischen Ressourcen von Working Poor Familien stärken sollen. Gleichzeitig stellt der Regierungsrat im Bericht jedoch klar, dass er die notwendigen finanziellen Spielräume für die Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen bis auf Weiteres nicht gegeben sieht – nicht zuletzt aufgrund der Kosten der Corona-Pandemie.

Der Bericht wurde in der Kommission kontrovers diskutiert. Eine Minderheit der Kommission befürchtet, dass mit dem Verweis auf die fehlenden Mittel die Massnahmen, die sie gerade wegen der Pandemie als sinnvoll und notwendig erachtet, nie umgesetzt werden. Sie fordert daher deren unverzügliche Umsetzung. Die Kommissionsmehrheit zeigte für den finanziellen Vorbehalt Verständnis. Allerdings möchte sie der Regierung mittels Planungserklärungen andere Prioritäten und die Prüfung weiterer Massnahmen für die dereinstige Umsetzung mit auf den Weg geben. So soll sowohl auf die Einführung von situationsspezifischen Familienpauschalen als auch auf die Mitfinanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung durch die Wirtschaft mittels Lohnpromille verzichtet werden. Hingegen sollen Massnahmen bezüglich häuslicher Gewalt in besonders gefährdeten Familien mit Migrationshintergrund geprüft und das Pilotprojekt zur Integration von beeinträchtigten Kindern in regulären Kitas – sobald die Finanzen des Kantons es zulassen – prioritär umgesetzt werden.

Bericht zur Situation der Langzeitarbeitslosen
Schliesslich hat die Kommission einen Bericht des Regierungsrates in Erfüllung der Motion Gabi Schönenberger «Statistische Erhebung des Bestandes der ausgesteuerten sowie der Sozialhilfe beziehenden langzeitarbeitslosen Personen im Kanton Bern» vorberaten. Der Bericht erörtert die bestehende Datenlage und stellt Optimierungsmöglichkeiten betreffend die Erfassung von langzeitarbeitslosen sozialhilfebeziehenden Personen in Aussicht. Die GSoK zeigte sich mit den Abklärungen der Regierung zufrieden und erachtet das Postulat als erfüllt. Sie beantragt einstimmig die Kenntnisnahme des Berichts. mt
 

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