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Kanton Bern

Witzwil und Prêles werden als Gefängnisstandorte geprüft

Das Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) hat im Raum Berner Jura-Seeland mehrere Dutzend Standorte für ein neues Gefängnis geprüft. Zwei Grundstücke auf den Arealen der Justizvollzugsanstalt (JVA) Witzwil und des ehemaligen Jugendheims Prêles werden nun vertieft untersucht.

Bild: zvg

2020 hat das Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Justizvollzug (AJV) die Standortsuche für einen Gefängnisneubau im Raum Berner Jura-Seeland initiiert. Das neue Gebäude soll die Haftplätze des Regionalgefängnisses Biel/Bienne ersetzen und – aus Wirtschaftlichkeitsgründen – gleichzeitig Plätze für den Justizvollzug enthalten. Zudem soll das neue Gefängnis Synergien im Personalbedarf schaffen und auch ausreichend Haftplätze für den künftigen Bedarf bereitstellen. Das Regionalgefängnis Biel/Bienne wird bis zum Abschluss des Neubauprojekts instandgehalten und danach geschlossen. Die Justizvollzugsstrategie setzt die Eckpunkte für den Neubau: Dieser soll insgesamt 250 Plätze für die Untersuchungs- und Sicherheitshaft (100 Plätze) sowie für den geschlossenen Vollzug (150 Plätze) bieten.

Mehrstufige, strukturierte Standortsuche
Um jenen Standort zu finden, der den im Masterplan für die Umsetzung der Justizvollzugsstrategie definierten Rahmen am besten erfüllt, hat das AGG in einem ersten Schritt Grundstücke evaluiert, die hinsichtlich Fläche, Verkehrsanbindung, Nutzungsplanung oder bestehende Bebauungen in Frage kommen könnten. Dies geschah auf Basis von Kartenmaterial und öffentlich zugänglichen Geodaten. In einem zweiten Schritt wurde die Zahl dieser Standorte anhand weiterer Kriterien u.a. aus den Bereichen Umwelt, Raumplanung und Betrieb analysiert, bewertet, verglichen und in mehreren Stufen reduziert. Aus diesem Evaluationsprozess sind mehrere, heute nicht im Besitz des Kantons befindliche Grundstücke in Biel, Pieterlen und Tramelan hervorgegangen, die sich grundsätzlich für den Bau einer solchen Vollzugseinrichtung eignen würden. Die Standortsuche hat weiter gezeigt, dass auch ein dem Kanton gehörendes Grundstück auf dem Gelände der bestehenden JVA Witzwil die Kriterien für einen Gefängnisneubau erfüllt. Als weitere Variante hat sich zudem das kantonseigene Areal des gegenwärtig leerstehenden, ehemaligen Jugendheims in Prêles erwiesen.

Vertiefte Prüfung der Standorte Witzwil und Prêles
Da die Vorteile der Nutzung eines bereits bestehenden Vollzugsstandorts bzw. einer dem Kanton gehörenden, nicht genutzten Liegenschaft auf der Hand liegen, hat der Kanton entschieden, den Fokus der weiteren Abklärungen vor allem auf den Standort Witzwil zu legen. Der bereits bestehende Betrieb eröffnet erhebliches Synergiepotenzial, das einen modularen und durchgängigen Justizvollzugsprozess von der Untersuchungshaft zum geschlossenen Vollzug und schliesslich zum offenen Vollzug ermöglicht. Zugleich soll auch der Standort Prêles einer gründlichen Prüfung unterzogen werden. Der Grosse Rat hat in der Herbstsession 2019 die Prüfung von Prêles als Ersatz für das Regionalgefängnis Biel explizit verlangt. Für den Standort Prêles bestehen aber noch zwei weitere Optionen: die Platzierung von Jugendlichen im geschlossenen, halboffenen und offenen Rahmen durch das lateinische Vollzugskonkordat (concordat latin) oder ein Ersatz der Administrativhaftplätze, die durch den Kantonswechsel von Moutier im dortigen Regionalgefängnis wegfallen. Dies würde allerdings bauliche Massnahmen erfordern.

Standortentscheid fällt voraussichtlich Anfang 2022
Die bei der Standortsuche erarbeiteten Potenzialstudien zu Witzwil und Prêles werden in den kommenden Monaten in Abstimmung mit den kantonalen Fachämtern und den Standortgemeinden Ins, Gampelen und Plateau de Diesse im Rahmen von Machbarkeitsstudien vertieft. Nach deren Abschluss wird der Kanton über das weitere Vorgehen befinden und voraussichtlich Anfang 2022 den Standortentscheid für das neue Gefängnis fällen. Danach werden parallel zu den an den jeweiligen Standorten notwendigen politischen Beschlüssen zu planungsrechtlichen Anpassungen Variantenstudien erarbeitet und ein Architekturwettbewerb vorbereitet. Nach Wettbewerb, Projektierung und Ausschreibung soll der Neubau gemäss derzeitiger Planung zwischen 2028 und 2031 realisiert werden und 2032 den Betrieb aufnehmen. Für den Kanton fallen Kosten von gut 280 Millionen Franken an.

Weitere Projekte des Masterplans auf Kurs
Parallel zur Planung des Neubaus laufen umfangreiche Instandhaltungs- und Sanierungsprojekte in den JVA Witzwil, Hindelbank und St. Johannsen. In Hindelbank wird am bestehenden Standort ein neuer Sicherheitszaun realisiert. Ein Teil der Gebäude wird erneuert beziehungsweise erweitert oder ersetzt. Die Nutzung des Schlosses als Verwaltungsgebäude bleibt bestehen. Die Sicherheit ist während der Bauarbeiten jederzeit gewährleistet. Auf die ebenfalls im Masterplan vorgesehene Ergänzung des Regionalgefängnisses Thun mit einem Anbau für die Ausschaffungshaft wird hingegen verzichtet. Aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids dürfen Anlagen für die Ausschaffungshaft nicht mehr mit anderen Gefängnissen kombiniert werden. Für einen separaten Bau fehlt in Thun aber die nötige Fläche. Ein möglicher Ersatzstandort für die Administrativhaft könnte Prêles sein. mt

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