(sda) Wie die Liga am Mittwoch mitteilte, kam der als Einzelrichter amtierende Präsident der Disziplinarkommission nach eingehender Prüfung der Akten und Stellungnahmen zum Schluss, dass kein Tatbestand für eine disziplinarische Bestrafung der beiden Klubs aus der Challenge League vorliegt.
Die Disziplinarkommission der SFL hatte Ende März ein Verfahren gegen Bellinzona und Schaffhausen eröffnet. Gegenstand der Untersuchung war bei beiden Klubs die Überprüfung der reglementskonformen monatlichen Lohnbestätigungen.