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Herkunft der Tatwaffen bei Schiesserei in Daillon VS noch unklar

Der 33-jährige Mann, der am Mittwochabend im Walliser Dorf Daillon drei Menschen erschossen und zwei weitere verletzt hat, war 2005 in die Psychiatrie eingeliefert worden. Damals wurden seine Waffen beschlagnahmt und zerstört.

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(sda) Trotz dieser vorbeugenden Massnahmen verfügte der Mann bei der Bluttat über mehrere Waffen, wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag an einer Medienkonferenz in Daillon sagte. Er schoss mit einem alten Armeekarabiner sowie mit einer Schrotflinte. Woher der Schütze die Waffen hatte, ist noch unklar. Gemäss Waffenregister besitzt er keine Waffen.

Bei den Todesopfern handelt es sich um drei Frauen im Alter von 32, 54 und 79 Jahren. Verletzt wurden zwei weitere Männer im Alter von 33 und 63 Jahren.

Die getötete 32-Jährige und der schwer verletzte 33-Jährige waren ein Paar. Die getötete Frau hinterlässt kleine Kinder. Die Angehörigen der betroffenen Familien werden psychologisch betreut.

Der Schütze gab ungefähr 20 Schüsse ab, bevor die sofort ausgerückte Sondereinheit der Polizei ihn gewaltsam stoppte. Die Polizisten machten dabei von ihrer Schusswaffe Gebrauch.

Der Schütze wurde am Brustkorb gravierend verletzt und befindet sich auf der Intensivstation. Ob er auch Schüsse in Richtung der Ordnungskräfte abgegeben hatte, ist noch unklar, wie Staatsanwältin Catherine Seppey sagte.

Dies soll die zum Polizeieinsatz eröffnete Untersuchung zeigen. Gemäss der Staatsanwältin hätte der Schütze wohl weiter geschossen, wenn ihn die Polizei nicht gestoppt hätte.

Die Polizei war am Mittwoch um 20.50 Uhr informiert worden, dass ein Mann auf die Bewohner des Dorfes schiesse. Sofort begaben sich mehrere Patrouillen sowie eine Spezialeinheit zum Tatort. Die am Einsatz beteiligten Polizisten blieben unverletzt. Sobald der Tatort gesichert war, konnte der aufgebotene Rettungsdienst zu den Opfern gelangen.

Gemäss ersten Ermittlungen hatte der Täter zuerst aus seiner Wohnung auf Menschen geschossen, die sich direkt vor seinem Haus befanden. Zudem richtete er die Waffe auf Fenster von anderen Gebäuden.

Anschliessend verliess er die Wohnung und trat auf die Strasse vor dem Haus. Nicht bestätigt wurden Berichte, wonach der Schütze stark betrunken gewesen sei.

Der Schütze war im Jahr 2005 von der Familie, medizinischen Fachleuten und der Polizei in die Psychiatrie eingeliefert worden. Die Staatsanwalt erhielt laut Seppey noch keinen Zugang zu diesem Dossier. Die Gründe für die Einlieferung seien deshalb unklar.

Ebenfalls noch im Dunkeln liegt das Motiv des 33-Jährigen, wie Staatsanwältin Seppey festhielt. Sein Gesundheitszustand erlaubte noch keine Befragung. Der Täter ist IV-Bezüger, stand unter Vormundschaft und geht keiner geregelten Arbeit nach. Er war bisher wegen Konsums von Marihuana aktenkundig.

Der 33-jährige Täter war Bewohner des westlich von Sitten VS gelegenen Dorfes, welches zur Gemeinde Conthey VS gehört. Das Drama sei unbegreiflich; die Gemeinde stehe unter Schock, sagte Christophe Germanier, Gemeindepräsident von Conthey.

In Daillon kenne jeder jeden. Er selber sei einem der Opfer nahe gestanden, hielt Germanier fest. Man werde sich nun in erster Linie um die Familien der Opfer kümmern. Am Donnerstagmorgen war der Zugang zum Dorf immer noch von der Polizei abgeriegelt.

 

Stichwörter: Daillon, Amok, Wallis

Kommentare

zombie1969

Glücklicherweise ist der Besitz und Erwerb von Schusswaffen in der CH liberal gestaltet, ansonsten man selber und die bedrohte Familie widerwärtigen schwer kriminellen Drohungs- und Gewaltstraftäter gänzlich schutzlos ausgeliefert wäre. Ferner ist auch das Notwehrrecht eine wichtige und starke Stütze für Personen die Opfer schwer krimineller Drohungs- und Gewaltstraftäter sind. Das liberale Waffenrecht ermöglicht es Straftatenopfer ihre Integrität, Reputation und Unabhängigkeit vor Straftätern zu schützen.


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