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Campus Biel/Bienne: Der Kanton will Prozess beschleunigen

Mit dem Bundesgerichtsentscheid gegen die Enteignungszuständigkeit der Stadt Biel kann sich die Inbetriebnahme des Campus Biel/Bienne bis 2029 hinziehen. Der Kanton Bern will alles unternehmen, damit die Realisierung des Campus trotz neuer Ausgangslage beschleunigt werden kann.

Symbolbild: bt/a
  • Dossier
Am 7. September 2021 hat das Bundesgericht wider Erwarten von Kanton und Stadt Biel in der Frage der Enteignungszuständigkeit gegen Biel als Baurechtsgeberin entschieden. Damit ist jener Fall eingetreten, welcher der Kanton bereits im Mai 2020 und im Februar 2021 öffentlich als den schlechtesten bezeichnet hat. Demnach muss anstelle Biels nun der Kanton das Enteignungsverfahren gegen einen privaten Grundeigentümer führen, heisst es in der Medienmitteilung. Der Baustart des Campus Biel/Bienne kann sich dadurch bis 2026 hinziehen, der Bezug bis 2029. Auch für die Realisierung des Bildungscampus Burgdorf bedeutet der Bundesgerichtsentscheid teilweise einen Aufschub. Der Neubau der Technischen Fachschule Bern kann erst realisiert werden, wenn die BFH von Burgdorf in den Campus Biel/Bienne umgezogen ist. Die Erweiterung des Gymnasiums hingegen wird losgelöst davon vorangetrieben.
 
Ausschreibung starten
Das Enteignungsverfahren kann sich über Jahre hinziehen. Solange will der Kanton aber nicht warten, heisst es in der Medienmitteilung. Die Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) hat bereits vor dem Entscheid des Obersten Gerichts Optionen geprüft, um trotz neuer Ausgangslage den Prozess bis zum Baustart beschleunigen zu können. Demnach wird die Beschaffung der Bauleistungen von den juristischen Verfahren entkoppelt. Das heisst: Statt zuzuwarten bis das Enteignungsverfahren und das nach wie vor hängige Baubewilligungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen sind, initiiert der Kanton bereits Anfang 2022 die entscheidende Phase der neuen Ausschreibung zur Auswahl eines Totalunternehmens.
 
Hohe Kostensicherheit
In dieser sogenannten Angebotsphase können die Totalunternehmen weitere, auch kostensenkende Projektoptimierungen einbringen, heisst es weiter. Auf Basis des Angebots des obsiegenden Totalunternehmens lassen sich anschliessend die Gesamtkosten und die anfallenden Zusatzkosten präzise und unter Marktbedingungen ermitteln. Ausgehend von diesem Marktpreis wird der Kanton dem Grossen Rat anschliessend den benötigten Zusatzkredit beantragen. Damit erhält der Grosse Rat eine hohe Kostensicherheit.
 
Baubeginn noch unbekannt
Indem die erneute Ausschreibung und der politische Prozess zur Beschaffung des Zusatzkredits parallel zum Enteignungs- und zum Baubewilligungsverfahren laufen, lässt sich die Frist bis zum Baubeginn voraussichtlich verkürzen, heisst es weiter. Der eigentliche Bau des Bieler Campus kann aber erst dann gestartet werden, wenn das Verfahren zur Enteignung abgeschlossen ist und eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt. Wann das sein wird, ist derzeit unklar. mt

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