Ab Mitte Mai 2021 vervollständigen weitere 80 E-Trottinetts das bereits bestehende private Mobilitätsangebot ohne fixe Verleihstationen. Die Stadtverwaltung hat die entsprechende Bewilligung erteilt, wie es in einer Mitteilung heisst.
In Bezug auf die Verkehrsregeln werden die E-Trottinetts den Velos gleichgestellt. Die Benutzerinnen und Benutzer dürfen also weder auf Trottoirs noch in Fussgängerzonen fahren. Zusätzlich ist die Geschwindigkeit der E-Trottinetts auf 20 km/h beschränkt und ein Mindestalter von 16 Jahren für die Benutzung erforderlich. Abgestellt werden dürfen sie nur auf Zweirad-Parkplätzen. mt