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Fahrende in Nidau

Der Konter des Stadtpräsidenten

Die Suche nach Standplätzen für Fahrende sorgt für Zündstoff zwischen Kanton und Gemeinden. In einem Interview mit Telebielingue sagt Regierungspräsident Christoph Neuhaus deutlich, seiner Meinung nach seien die Städte in der Verantwortung. Eine Aussage, die Biels Stadtpräsident Erich Fehr so nicht gelten lässt.

Erich Fehr reagiert. copyright: adrian streun/bieler tagblatt

Zuerst waren es die städtischen Behörden, die den Ball dem Kanton zugespielt haben. Er müsse dafür sorgen, dass es genügend Standplätze für Fahrende gibt. Die Antwort folgte prompt. Regierungspräsident Christoph Neuhaus sagte im Interview mit Telebielingue, Biel und Nidau würden es sich zu einfach machen, wenn sie die Verantwortung dem Kanton abschieben. Denn seiner Meinung nach liegt die Verantwortung bei den Gemeinden.

BT-online hat heute Morgen darüber berichtet (zum Artikel). Bereits nach dem Mittag folgt die Retourkutsche. Biels Stadtpräsident Erich Fehr will diese Aussagen des Regierungspräsidenten so nicht akzeptieren. Seine Stellungnahme publizieren wir hier in voller Länge:

 

von Erich Fehr, Bieler Stadtpräsident:

„Ich bin sehr erstaunt und auch etwas enttäuscht über die Kritik von Regierungspräsident Neuhaus an den Städten, welche er auf Telebielingue vorgebracht hat. Ich muss doch darauf hinweisen, dass die Städte Biel und Nidau mit ihrem Entscheid zur temporären Aufnahme einen Zeitgewinn von zehn Tagen ermöglicht haben, welchen der Kanton nun nutzen sollte, um zu einer  - zumindest vorübergehenden -  Lösung zu kommen. Natürlich wäre es schön, wenn die Gemeinden eigenständig einen Weg finden würden, doch dies scheint im Moment angesichts der Verweigerungshaltung der grossen Mehrheit der bernischen Gemeinden nicht möglich. Da ein Bundesauftrag besteht und die Gemeinden diesen offensichtlich nicht autonom erfüllen können, entfällt das Prinzip der Subsidiarität und der Kanton ist im Sinne einer „Ersatzvornahme“ zum Handeln verpflichtet. Dabei ist klar, dass die Lösung die Gesamtheit des Kantonsgebiets umfassen muss und nicht die Lasten auf einige wenige Gemeinden abgewälzt werden können. Dies ist der Job des kantonalen Justizdirektors.

Ungerecht ist Kritik von Christoph Neuhaus insbesondere deshalb, weil die Stadt Biel bereits heute einen festen Standplatz für Schweizer Fahrende an der Lindenhofstrasse anbietet und zudem immer wieder unangemeldete Gruppen von Fahrenden temporär beherbergt. Letzteres ist für die Gemeindepolizeiorgane immer mit grossem Aufwand und für die Anstösser mit nicht immer angenehmen Belastungen verbunden; insbesondere bei Gruppen von Fahrenden aus dem Ausland. Wenn sich alle bernischen Gemeinden in dieser Art und Weise verhalten würden, würde der Direktor JGK jetzt nicht vor einer  - anerkanntermassen schwierigen -  Herausforderung stehen. Es kann aber nicht sein, dass man von jenen Gemeinden, welche bereits heute die Last mittragen helfen einfach noch mehr verlangt resp. sie sogar noch kritisiert.

Die Stadt Biel hat wegen der im letzten Jahr untragbar gewordenen Verhältnisse die mehr oder weniger dauernde Nutzung des Parkplatzes beim ehemaligen Schiessstand unterbunden. Insbesondere die Probleme, welche die französischen Fahrenden verursacht hatten, konnten der Umgebung nicht mehr länger zugemutet werden. Die Stadt Biel hat aber entgegen den Aussagen von Seiten des Kantons diesen Platz nie aufgehoben und im Rahmen einer solidarischen Gesamtlösung ist eine gelegentliche Nutzung durch Schweizer Fahrende auch in Zukunft nicht ausgeschlossen. Voraussetzung ist aber, dass vorgängig eine Anfrage erfolgt, welche bewilligt werden muss, und es nicht einfach zu einer Landnahme kommt, wie dies am letzten Freitag geschehen ist. Insofern ist Biel durchaus bereit zu sinnvollen Lösungen Hand zu bieten, aber es ist nun am Justizdirektor auch die anderen Gemeinden zur Leistung ihres Beitrages in dieser Sache zu verpflichten. Andernfalls ist auch Biel  - logischerweise -  nicht bereit sich zu engagieren.“

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