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Nidau

Es war Menschenhandel

Die Angeklagten im Fall um das Bordell Hotel Schloss Nidau sind des Menschenhandels und der Förderung der Prostitution und weiterer Delikte schuldig gesprochen worden.

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Ursula Grütter

Menschenhandel, Förderung der Prostitution, Freiheitsberaubung, Gefährdung des Lebens: Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland sprach M.M., den ehemaligen Boss des Bordell Hotel Schloss Nidau, in insgesamt über zehn Anklagepunkten schuldig. Er muss für achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Viereinhalb Jahre sind wegen Menschenhandel und Förderung der Prostitution ausgesprochen worden, weitere zwei Jahre für Kokainhandel und zweieinhalb Jahre für Gewalt- und andere Delikte. Strafmildernd wirkte sich die lange Verfahrensdauer aus.

Zwei der Mitangeklagten sprach das Gericht der Mittäterschaft schuldig. Bei M.S. ist der Tatbestand «Förderung der Prostitution» bei 55 Frauen erfüllt, bei vier Frauen liegt Menschenhandel vor. Zudem wurde er wegen einer Entführung und wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz für schuldig erklärt. Zehn Monate der insgesamt zweieinhalbjährigen Freiheitsstrafe muss er im Gefängnis verbüssen, die restlichen 20 Monate wurden bedingt ausgesprochen, mit einer Probezeit von drei Jahren.

Nicht ins Gefängnis muss ein weiterer Mitangeklagter. T.C. ist zwar der Förderung der Prostitution in 45 Fällen schuldig gesprochen worden, dazu erfolgte ein Schuldspruch für 15 Fälle von Menschenhandel und weiterer Delikte. Doch für die 20-monatige Freiheitsstrafe gilt ein aufgeschobener Vollzug mit einer Probezeit von drei Jahren. Schuldig ist auch der vierte Türke. Ihm wurden vor allem der Handel mit Kokain und Hanf angelastet. Dazu kam eine versuchte schwere Körperverletzung. Er muss für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.

Sie haben sich immer wieder als hilfsbereite Kerle dargestellt, doch das nahm ihnen das Gericht nicht ab. Gestern erfolgten Schuldsprüche gegen alle vier angeklagten Türken im Fall um das Bordell Hotel Schloss Nidau. Für den Hauptangeklagten fand Gerichtspräsident Markus Gross wenig gute Worte. Er habe über die Frauen wie Ware verfügt, sei gewalttätig gewesen und habe in keiner Art und Weise mit den Ermittlungsbehörden kooperiert. Anfänglich habe er gar abgestritten, dass er der Chef des Bordells war. Die Ermittler hätten sich von M.M. Lügengeschichten – orchestriert von zahlreichen Prostituierten – anhören müssen. Geschichten über Zimmervermietungen an Touristinnen, so Gross. Da für das Gericht die Aussagen des 38-jährigen Türken nicht glaubhaft waren, setzte es die Beweiswürdigung klar ins Zentrum. Dazu gehörten Abhörprotokolle von Telefonaten ebenso wie Observationen und Aussagen von Zeuginnen. Dass M.M. gegen 15 Frauen gekauft und eingesetzt hat, erachtet das Gericht als erwiesen. Angaben zum Preis habe M.M. einmal versehentlich gleich selber geliefert: Eine Frau kostete zwischen 600 und 800 Euro. Erwiesen ist für das Gericht zudem, dass sich M.M. in 45 Fällen der Förderung der Prostitution schuldig gemacht hat. «Wir sind nicht so naiv zu glauben, dass die Frauen immer wieder in das Bordell kamen, weil Sie ein so sympathischer Boss waren», sagte Gross dem Angeklagten, der während der Urteilseröffnung mit stoischem Blick auf dem Stuhl sass. Dass der Mann sich offenbar um Gesetze und um die Achtung des Lebens von anderen foutierte, lässt sich an den weiteren Schuldsprüchen ablesen. Er wurde für zusätzliche neun Delikte schuldig gesprochen. Darunter auch der Entführung, der versuchten schweren Körperverletzung, der Nötigung und der Gefährdung von Leben. Der 38-Jährige muss für achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Damit er nicht zu seiner Familie nach Rumänien fliehen kann, befindet er sich bereits in Sicherheitshaft. Nach der Urteilsverkündung hat der Angeklagte etwas Erstaunliches gemacht: Er ging im Gang auf den Gerichtspräsidenten zu und dankte ihm für die Prozessführung. Gegenüber dem «Bieler Tagblatt» sagte er, dass das Leben für ihn weitergehe und er nun irgendwie für seine Familie sorgen müsse. Einzig dass er vorzeitig in Haft genommen wurde, konnte er nicht verstehen. Erstaunlich war auch, dass der amtliche Verteidiger, Beat Hess, nicht an der Urteilseröffnung anwesend war. Er liess sich durch eine Praktikantin vertreten. So richtete Gross als Gerichtspräsident seine Kritik an einen Abwesenden. Zumindest für bernische Verhältnisse sei es sehr speziell, wenn ein Verteidiger eine Zeugin zu einem Gespräch in die Kanzlei einlade. «So etwas haben wir noch nie erlebt», sagte Gross an die Adresse des Luzerner Anwalts. Ob dabei anwaltliche Standesregeln verletzt worden seien, lasse er offen. Auffällig sei aber schon, dass die Zeugin ihr Aussageverhalten anschliessend geändert habe. Das Gericht stützte sich auf früher gemachte Aussagen ab, diese schienen ihm glaubwürdiger.
Auch die restlichen vier Angeklagten betrachtet das Gericht nicht als Unschuldslämmer. Zwei von ihnen wurden als Mittäter verurteilt. Sie hätten sehr wohl gewusst, wie es im Bordell ablief, so der Gerichtspräsident. Das Gericht sprach M.S. des Menschenhandels bei vier Frauen und der Förderung der Prostitution bei 55 Frauen schuldig, wenn auch nur als Helfer von M.M. Der zweite Mitangeklagte, T.C., wurde der Förderung der Prostitution in 45 Fällen und des Menschenhandels von 15 Frauen schuldig gesprochen, ebenfalls als Helfer. Der dritte Mitangeklagte wurde hingegen vor allem wegen eines florierenden Kokain- und Hanfhandels schuldig gesprochen. Zudem hatte er einen Konkurrenten angeschossen, was das Gericht als an der Grenze zu versuchter vorsätzlicher Tötung taxierte. Er wird dafür für insgesamt fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis müssen.
Gegenüber dem «Bieler Tagblatt» zeigte sich Staatsanwalt Urs Studer zufrieden mit den Schuldsprüchen. Sie liegen nahe bei seinen Anträgen. Was der amtliche Verteidiger des Hauptangeklagten machen wird, ist noch unklar. Sicher ist aber, dass der Verteidiger des verurteilten Drogendealers den Fall an das Obergericht weiterzieht, und dass M.S. den Schuldspruch von 30 Monaten teilbedingt akzeptiert. Ob auch T.C. seine Freiheitsstrafe von 20 Monaten bedingt akzeptiert, ist ungewiss.



 

Kommentare

roenzgi

Sicher ist aber, dass der Verteidiger des verurteilten Drogendealers den Fall an das Obergericht weiterzieht,.....?????!!!!!! Hat den dieser "SUPER" Verteidiger nichts anderes zu tun,als Kriminelle Ausländer zu verteidigen?? ...und ist nicht einmal anwesend bei der Urteilsverkündung??!! Unglaublich, dass so etwas überhaupt toleriert wird!!.....jä nu, die Straftäter werden in wenigen Monaten wieder frei herumlaufen...wetten??


faktus

Es ist unglaublich, dass in unserem (einst, in Sachen Umgangsformen, seriösen) Land solche "Unmenschen" dermassen agieren können! Nur, solange (nicht nur ausländische) "Besucher" in solchen brutalen Rotlicht-Häusern ein und ausgehen, sind und bleiben solche brutale "Bosse" mit ihren unterdrückten "Arbeiterinnen" ein gesamtgesellschaftliches Problem! - Was diese 4 Türken angerichtet haben und jetzt die hohen Justiz- und Gefängniskosten, die wir Steuerzahler nun zu entrichten haben, ist unerträglich! Dass diese 4 brutal agierenden Ausländer nach der Verbüssung ihrer Strafen NICHT ausgeschafft werden, ist so sicher, wie das "amen" in der Kirche! Da könnte das Schweizervolk nochmals einer Ausschaffungs-Initiative zustimmen; sie würde wieder nicht umgesetzt. Humanduselei und die strikte Einhaltung der (offenbar nie ausser Acht zu lassenden) Menschenrechte geht weiter. Diese europäischen Menschenrechte dienen NUR NOCH um die UNANSTAENDIGEN vor den Anständigen zu schützen! Dieser grässliche Fall "Nidauer-Bordell", müsste eigentlich auch die Mitte-Links-Elite endlich aufrütteln und zum Handeln verpflichten. Aber "wetten, dass" die falschhumanistischen Internationalisten alles tun werden, dass auch solche brutale Ausländer mehr Rechte geniessen können, als der Autofahrer, der sein Auto 10 Minuten zu lange auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz stehen lässt....!


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