(bal) Auslandschweizer, die beispielsweise seit 20 Jahren in Peru, Namibia oder Indonesien leben, können unter Umständen über die Jurafrage abstimmen. SVP-Grossrat Manfred Bühler (Cortébert) erinnerte in der Fragestunde des Grossen Rates daran, dass es Bernjurassier gibt, die im Ausland leben. «Können Auslandschweizer am 24. November ebenfalls abstimmen?», wollte er von Regierungsrat Philippe Perrenoud (SP) wissen. Er ist Präsident der regierungsrätlichen Juradelegation. «Ja», so Perrenoud, «das Recht erlaubt, dass auch Schweizerinnen und Schweizer im Ausland abstimmen dürfen.» Laut Perrenoud unter folgender Voraussetzung: Sie müssen sich dafür bei ihrem früheren Wohnort (im Berner Jura) oder ihrem Heimatort (ebenfalls in einer Gemeinde im Berner Jura) anmelden. Die erwähnte Registrierung ist bis Mitte Oktober erforderlich.
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