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Biel

Kampfhunde-Welpen von Portugal nach Biel geschmuggelt

Tierhändler haben zwanzig kleine American Staffordshire Terriers aus Portugal in der Schweiz verkauft. Dass die Welpen ohne ihre Mutter aufwachsen, macht das Vergehen strafbar und gefährdet deren Gesundheit.

So sehen die Welpen der Kamphunde-Rasse American Staffordshire Terriers aus, Symbolbild: Keystone

Gerade einmal fünf Wochen alt waren die zwei Amstaff-Männchen, welche eine 19-jährige Jugendliche in Biel bei sich in der Wohnung hatte. Wie Le Matin berichtet, wurde der Tierschutz Biel Seeland letzte Woche von Nachbarn in einem Bözingenquartier über die Hundehaltung informiert. Die Vierbeiner wurden ohne ihre Mutter gehalten, was deren Entwicklung negativ beeinflusst.

Für mindestens 1800 Franken verkauft
Als der Tierinspektor Ernest Schweizer die junge Frau fragte, wo die Mutter der Welpen sei, antwortete diese, dass die Hundemutter zu wenig Milch hatte und darum nach Portugal zurückgeschickt wurde.

Insgesamt hat die Jugendliche mit Komplizen 20 Tiere der Kampfhunde-Rasse via Internet verkauft. Mindestens 1800 Franken kostete einer der Vierbeiner, wie Le Matin berichtet. Als mögliche Tollwut-Träger besteht bei solchen importierten Tieren zudem Ansteckungsgefahr. bt

 

Kommentare

fuerTiere

Tierschützer schätzen den Umsatz, der pro Jahr mit dem Handel von Hundewelpen aus Massenzuchten erwirtschaftet wird, auf fast 400 Millionen Euro jährlich‑ allein in Deutschland. Die Welpen, die auf Wochenmärkten oder in Annoncen angeboten werden, stammen zumeist aus Massenzuchten, Tierfabriken im osteuropäischen Ausland. Schon nach wenigen Wochen viel zu früh von den Mutterhündinnen getrennt, können die Kleinen nicht selten gerade erst laufen. Doch je kleiner und hilfloser das Hündchen wirkt, desto größer ist die Chance des Händlers, es zu verkaufen. Fast alle dieser Welpen sind krank, viele überleben nur wenige Wochen.


retogugger

Einfach nur skrupellos, sich auf dem Buckel der Welpen so zu bereichern! Ob die Einkünfte aus dem Verkauf der 20 Welpen in Höhe von mindestens CHF 36'000.00 wohl auch offiziell deklariert wurden? Die Täterin und ihre Komplizen sollten aus dem Verkaufserlös der Welpen für alle anfallenden Kosten des Tierheims im Zusammenhang mit der Unterbringung der beschlagnahmten Tiere aufkommen müssen!


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