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Juradelegation

Reibungslosen Ablauf des Urnengangs sicherstellen

Für den Regierungsrat ist es von grösster Wichtigkeit, dass die Abstimmung vom 24. November 2013 über die institutionelle Zukunft der Juraregion ohne Zwischenfälle abläuft.

Symbolbild: bt/a

(mt) Als Oberaufsichtsbehörde hat der Regierungsrat die Verordnung über die politischen Rechte angepasst, um mit einfachen Massnahmen sicherzustellen, dass die Abstimmung korrekt und gesetzeskonform durchgeführt werden kann. An einer Medienkonferenz in Bern hat die Juradelegation des Regierungsrates auf die grosse Bedeutung des Urnengangs im November hingewiesen. Er lädt die bernjurassische Bevölkerung ein, sich für den Weg der Kontinuität als mitverantwortlicher Partner in der bernischen Interessengemeinschaft zu entscheiden.

Für Regierungspräsident Christoph Neuhaus hat die Abstimmung vom 24. November 2013 eine ganz besondere Bedeutung. Die Bevölkerung des Berner Juras entscheide darüber, ob ein Verfahren zur Gründung eines neuen, aus dem Gebiet des heutigen Berner Juras sowie aus dem Gebiet des heutigen Kantons Jura bestehenden Kantons einzuleiten sei. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Urnengangs will der Regierungsrat mit zusätzlichen Bestimmungen sicherstellen, dass es bei der Abstimmung zu keinen Unregelmässigkeiten kommt, die zu Beschwerden vor dem Verwaltungsgericht oder vor dem Bundesgericht führen könnten.

Die Strategie, mit welcher der Regierungsrat die Ordnungsmässigkeit der Abstimmung vom 24. November 2013 sicherstellen will, basiert gemäss Staatsschreiber Christoph Auer auf drei Säulen:
- Instruktion und Schulung des Gemeindepersonals: Die mit der Durchführung der Abstimmung befassten Gemeindeangestellten sollen gezielt vorbereitet werden. Die Staatskanzlei und das zuständige Regierungsstatthalteramt werden daher die Gemeinden rechtzeitig informieren und instruieren.

- Überwachung der Abstimmung durch neutrale Beobachter: Die Regierungen der Kantone Bern und Jura sind übereingekommen, dass die Abstimmungen in beiden Regionen durch neutrale Abstimmungsbeobachter überwacht werden sollen. Eine solche Massnahme erhöht die Sorgfalt bei der Ermittlung der Resultate und hilft Fehler und Unregelmässigkeiten zu vermeiden. Gleichzeitig stärkt sie das Vertrauen der Bevölkerung in die Richtigkeit der ermittelten Abstimmungsergebnisse. Die beiden Kantonsregierungen werden daher eine gemeinsame Eingabe beim Bund machen.

- Punktuelle Anpassung der Regeln für die Durchführung der Abstimmung: Als dritte Massnahme plant der Regierungsrat eine punktuelle Anpassung der Regeln für die Durchführung der Abstimmung im Berner Jura. Einen ersten Schritt hat er mit der am 2. Juli 2013 beschlossenen Revision der Verordnung über die politischen Rechte gemacht, die am 1. August 2013 in Kraft tritt. Sie sieht vor, dass der Regierungsrat in besonderen Situationen wie der vorliegenden den Zeitpunkt der Behandlung der brieflich abgegebenen Stimmen festlegen kann. Normalerweise ist es so, dass die Gemeinden bereits ab dem Tag der Urnenöffnung am Freitag oder Samstag die brieflich abgegebenen Stimmen behandeln dürfen. Mit der neuen Rechtsgrundlage kann der Regierungsrat festlegen, dass dieser Schritt nicht vorzeitig stattfindet, sondern erst mit Beginn der Stimmenauszählung am Abstimmungssonntag selbst erfolgt.

Mit diesen Schritten will der Regierungsrat die Gefahr von Missbräuchen im Vorfeld der Ergebnisermittlung bannen und die Arbeit der Abstimmungsbeobachter erleichtern.

Eine historische Abstimmung
Regierungsrat Philippe Perrenoud, Präsident der regierungsrätlichen Juradelegation, nutzte den Anlass, um Sinn und Zweck der gewählten Formulierung in der gemeinsamen Absichtserklärung vom 20. Februar 2012 zu erläutern. Unter der Schirmherrschaft der Eidgenossenschaft hätten die Regierungen der beiden Kantone Bern und Jura «ihren gemeinsamen Willen bekräftigt, die Jurassierinnen und Jurassier sowie die Bernjurassierinnen und Bernjurassier über die institutionelle Zukunft der Region zu befragen». Im vorliegenden Fall gehe es nicht um eine rein konsultative Abstimmung, sondern um eine Grundsatzfrage, präzisierte Philippe Perrenoud. Die Bevölkerung des Berner Juras müsse nämlich entscheiden, ob sie den Regierungsrat beauftragen wolle, ein Verfahren zur Gründung eines neuen, aus dem Gebiet des heutigen Kantons Jura und des Berner Juras bestehenden Kantons einzuleiten.

Wie auch immer die Stimmberechtigten des Berner Juras vom 24. November entscheiden werden: Die Bevölkerung des Kantons Bern werde das Resultat als Ausdruck des Willens der Bevölkerung des Berner Juras auffassen, die eigene Zukunft entweder im Kanton Bern oder als Teil eines neuen Kantons gestalten zu wollen, ist Regierungsrat Philippe Perrenoud überzeugt. Dasselbe werde auch für die öffentliche Meinung in der ganzen Schweiz gelten. Der Präsident der Juradelegation ist sich deshalb sicher, dass niemand davon ausgehen werde, die Bevölkerung des Berner Juras habe zur Einleitung eines Verfahrens ja gesagt, um sich dann erst später definitiv über ihre Zukunft zu entscheiden.

Für den Regierungsrat muss man die Abstimmung vom 24. November als das ansehen, was sie wirklich ist: als Entscheid für die Zukunft. Für den Berner Jura sowie für die Kantone Bern und Jura sei dies ein historischer Entscheid, ein Entscheid, den man nach reiflicher Überlegung treffe, im Wissen und Bewusstsein darum, dass er, wenn er einmal getroffen sei, Auswirkungen von grosser Tragweite nach sich ziehe.

Anlässlich der Medienkonferenz hat der Regierungsrat ausserdem seine Antworten auf mehrere parlamentarische Vorstösse, die in den letzten Wochen im Zusammenhang mit Fragen rund um die Juraabstimmung eingereicht wurden, vorgelegt. Der Grosse Rat wird diese Vorstösse in der kommenden Septembersession behandeln

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