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Sicherheit

Verbot der Schifffahrt und des Badens in Seen, der Aare und im Zihlkanal

Die Regierungsstatthalterämter Biel, Seeland, Bern-Mitteland, Oberaargau und Thun verfügen ein Verbot der Schifffahrt, des Badens sowie des Wassersportes in Seen, der Aare und dem Zihlkanal.

Symbolbild: Keystone

Seit dem 14. Juli 2021 um 07:00 Uhr ist die Schifffahrt für alle Boote inklusive Stand-Up-Paddling und dergleichen auf dem Bielersee, dem Zihlkanal bis zur Einmündung Neuenburgersee, dem Nidau-Bürenkanal beziehungsweise der Aare (ausgenommen Kursschiffe mit Bewilligung) bis zur Kantonsgrenze Solothurn und der alten Zihl bis auf weiteres verboten.

Seit heute, 15. Juli 2021, um 14:00 Uhr ist die Schifffahrt, das Baden, Stand-Up-Paddling und dergleichen verboten auf dem Thunersee, der Aare und dem Wohlensee. mt

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